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20.4081 · Interpellation · 2020-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien (Health Technology Assessment, HTA) hat zum Ziel, systematisch zu prüfen, ob gewisse von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütete Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Erfüllen sie die Voraussetzungen nicht, müssen sie von der Vergütungspflicht der OKP ausgeschlossen oder ihre Vergütung muss zumindest eingeschränkt werden ("Disinvestment"). HTA sind somit ein wichtiges Instrument der Politikberatung.

Seit der Einführung der HTA hat das Bundesamt für Gesundheit verschiedene Studien durchgeführt. Massnahmen wurden bisher jedoch noch keine getroffen. Die 2013 angenommene umfassende Strategie "Gesundheit2020" fordert eine Stärkung der HTA. Eine Reduktion von nicht wirksamen und nicht effizienten Leistungen, Medikamenten und Verfahren wird angestrebt, um die Qualität zu steigern und die Kosten einzudämmen. Jährliche Kosteneinsparungen von mehr als 200 Millionen Franken wurden im Rahmen der Strategie erwartet.

Seit der Entwicklung der Strategie wurden zwar HTA lanciert, zahlreiche Berichte in Auftrag gegeben und zahlreiche Vernehmlassungen durchgeführt. Die im Bereich der Leistungen angekündigten Kosteneinsparungen sind jedoch bis heute ausgeblieben. Ein HTA dauert fast vier Jahre - im Vergleich mit anderen Ländern ist das eine viel zu lange Zeit. Zwar wurden die HTA in den letzten Jahren etwas beschleunigt. Sie dauern jedoch noch immer zu lange, sind zu kompliziert und zu schwerfällig, und sie erfordern eine grosse Anstrengung für ein mittelmässiges Ergebnis.

Der kürzlich veröffentlichte Bericht "Prüfung der Verfahrenseffizienz von Health Technology Assessments" der Eidgenössischen Finanzkontrolle kommt in all den oben genannten Punkten zu denselben Schlüssen. Der Bericht schlägt verschiedene Verbesserungsmassnahmen vor. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Bericht?

- Welches sind die empfohlenen Massnahmen, die gemäss dem Bundesrat getroffen werden müssen?

- Beabsichtigt der Bundesrat weitere Massnahmen?

- Mehrere HTA sind abgeschlossen, so zum Beispiel die HTA zur Infusions-Eisentherapie, zur Blutzucker-Messstreifen und zur Kniearthroskopie. Warum wurden im Anschluss an diese Studien keine Massnahmen ergriffen? Wie lange wird es noch dauern, bis aufgrund der Ergebnisse die sich aufdrängenden Anpassungen der Spezialitätenliste beziehungsweise der Krankenpflege-Leistungsverordnung erfolgen?

Stellungnahme des Bundesrates

Nachdem das Parlament Ende 2016 zusätzliche personelle Ressourcen für den Aufbau einer Health Technology Assessment (HTA)-Einheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) und finanzielle Mittel für den Ausbau des HTA-Programms gesprochen hatte, konnten vom BAG im Sommer 2017 die Stellen besetzt und der Aufbau an die Hand genommen werden. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass in der Anfangsphase viele Aufbauarbeiten vorzunehmen waren, dass aber aufgrund der Erfahrungen in der Zwischenzeit bereits verschiedene Verbesserungen vorgenommen worden sind die noch nicht im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eingeflossen sind. Dabei konnten die Bearbeitungszeiten für die Berichterstellung schon wesentlich verkürzt werden. Die von der EFK genannten Empfehlungen werden vom BAG aufgenommen. Die Stellungnahme des BAG zum Umgang mit den Empfehlungen ist im Bericht enthalten. Es prüft weitere Anpassungen und Verbesserungen zur Beschleunigung der Prozesse um wird diese so rasch wie möglich umsetzen. Unter Anderem wird das BAG auch einen Workshop mit den Stakeholdern noch dieses Jahr durchführen, an welchem verschiedene Massnahmen betreffend die Empfehlungen der EFK diskutiert werden. Der Bundesrat wird die weiteren Entwicklungen verfolgen.

3. / 4. Nach Fertigstellung eines HTA-Berichts, müssen von den zuständigen Eidgenössischen Kommissionen die Regulationsmöglichkeiten im Rahmen der Leistungsbezeichnung geprüft und Empfehlungen erarbeitet werden, aufgrund dessen das EDI einen Beschluss fassen kann. Bezüglich den Blutzuckerselbstmessung ist dieser Prozess fortgeschritten und ein Entscheid des EDI wird vor Ende Jahr erwartet. Betreffend den Bericht zur Eisentherapie sind die Prozesse derzeit aufgrund von Gesuchen nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ; SR 152.3) seitens Zulassungsinhaberin verzögert. Beim Thema der Kniearthroskopien sind derzeit verschiedene Fragen zur Ausgestaltung einer wirksamen Regulation in der Schweiz in Bearbeitung, wozu auch die Fachgesellschaften und Versicherer einbezogen werden müssen. Insgesamt wurden in 2020 zehn HTA Berichte fertiggestellt, die restlichen Berichte werden den Kommissionen in nächster Zeit unterbreitet und Entscheide gefällt werden. Weitere 15 HTA Berichte sind in Bearbeitung und werden 2021 fertig gestellt, sowie 11 neue gestartet.

Antwort des Bundesrates.