20.4087 · Postulat · 2020-09-23
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Chlorothalonil ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten. Im Trinkwasser sind allerdings problematische Abbauprodukte von Chlorothalonil festgestellt worden, insbesondere in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Bern, Aargau, Solothurn, Schaffhausen, Zug, Thurgau, Luzern, Zürich und Tessin.
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, müssen die Gemeinden die Konzentration der Abbauprodukte reduzieren, was dazu führt, dass sie gewisse Trinkwasserfassungen vom Netz nehmen, sich anderen Netzen anschliessen oder Wasser aus verschiedenen Quellen mischen müssen. Das Fassen von unbelastetem Wasser ist aber nicht überall möglich. In diesen Fällen muss das belastete Wasser in einem komplexen Verfahren gefiltert und gereinigt werden, was mit hohen Kosten und einem grossen Energieaufwand verbunden ist. In ihrer jüngsten Publikation schätzt die Avenir Suisse die Kosten, die durch den Einsatz von Pestiziden entstehen, auf 100 Millionen Franken pro Jahr, insbesondere wegen der Kosten für die Sanierung von Trinkwasserfassungen.
Der Bund hat in dieser Situation eine Verantwortung, denn er hat Chlorothalonil zugelassen und dessen Einsatz während mehrerer Jahrzehnte bewilligt. Offensichtlich hat er das Vorsorgeprinzip verletzt. Auch stellt sich die Frage der Verantwortung der Produzenten von Chlorothalonil, im Sinne einer "erweiterten Herstellerverantwortung". Die Frage wird zurzeit in der EU diskutiert.
Das Postulat 20.3408 Thorens Goumaz, in dem es um dasselbe Thema ging, wurde am 21. September 2020 im Ständerat mit einer einzigen Stimme Differenz abgelehnt. In seiner Antwort auf dieses Postulat äussert sich der Bundesrat zwar zu einzelnen Punkten, geht auf andere Punkte aber gar nicht richtig ein. Daher wird er beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem:
1. die für die Sanierungsarbeiten nötigen Fristen veranschlagt werden;
2. evaluiert wird, wie hoch das Risiko ist, dass ein Teil der Bevölkerung bis zum Abschluss der Sanierung kontaminiertem Trinkwasser ausgesetzt bleibt, sowie Massnahmen zur Risikoreduktion und zur Beschleunigung der Sanierungsarbeiten vorgeschlagen werden;
3. die Kosten der Massnahmen und der Arbeiten, die die Gemeinden in Angriff nehmen müssen, geschätzt werden;
4. Lösungen für die Finanzierung vorgeschlagen werden, mit denen die Gemeinden in ihren Aufgaben unterstützt werden, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Antwort zum abgelehnten Postulat Thorens Goumaz 20.3408 "Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?" ausgeführt wurde, ist der geforderte Bericht nicht nötig, da die aufgeworfenen Fragen entweder schon beantwortet oder in Bearbeitung sind oder nicht beantwortet werden können (siehe Antworten 1 bis 4).
1./3./4. Die zu treffenden Massnahmen unterscheiden sich je nach Situation erheblich (z.B. aufgrund der Verfügbarkeit von alternativen Quellen). Eine generelle Aussage zur Zeitdauer und zu den Kosten der notwendigen Sanierungsarbeiten ist deshalb nicht möglich (vgl. etwa die Interpellation Moser 19.4532 "Folgen der Neubewertung der Chlorothalonil-Metaboliten"). Eine Änderung der Finanzierung im Bereich der Trinkwasserversorgung erachtet der Bundesrat nach wie vor nicht als angezeigt und zielführend (vgl. die Motion Fluri 20.3052 "Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungs-anlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel"). Die Lösung zur Pestizidproblematik beim Grund- und Trinkwasser besteht vielmehr darin, dass der vorsorgliche Schutz des Grundwassers verstärkt werden muss (siehe die Motion Zanetti 20.3625 "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche" und Parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgabe des Ständerates 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren"). Hierfür sollen die Kantone schweizweit die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen ausscheiden (d.h. die Fläche, in der das Grundwasser aus versickerndem Regenwasser neu gebildet wird). Aktuell sind verschiedene Bestrebungen im Gang, die u.a. einen langfristigen Schutz des Grund- und Trinkwassers zum Ziel haben, beispielsweise im Zusammenhang mit der oben erwähnten parlamentarischen Initiative oder Massnahmen im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 AP22+ (www.blw.admin.ch > Politik > Agrarpolitik > Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 [AP22+]).
Bei den Chlorothalonil-Metaboliten verfolgt der Bund die Situation der Kontamination im Grund- und Trinkwasser sehr aufmerksam. Insbesondere hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 14. September 2020 eine entsprechende aktualisierte Weisung an die Kantone erlassen. Danach muss ein Kanton die Trinkwasserversorger bei Überschreiten der Höchstwerte grundsätzlich auffordern, innerhalb von zwei Jahren ab Beanstandung Massnahmen umzusetzen. Ist dies aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Dieses sammelt nach rund zwei Jahren erneut die Messresultate im Trinkwasser und wertet sie aus. Falls angezeigt, werden die Massnahmen dann entsprechend angepasst.
2. Im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes ist es wichtig, dass die geltenden Höchstwerte für Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser sobald als möglich eingehalten werden. Diese Höchstwerte sind jedoch sehr streng und enthalten grosse Sicherheitsmargen. Es besteht daher nach aktuellem Wissensstand kein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung (vgl. etwa die Antworten des Bundesrates auf das oben erwähnte Postulat Thorens Goumaz 20.3408 oder auf die Interpellation Moser 19.4532 "Folgen der Neubewertung der Chlorothalonil-Metaboliten").
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.