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20.4115 · Interpellation · 2020-09-24

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Agroscope richtet in Sursee einen dezentralen Versuchsstandort ein. An diesem sollen die "Stoffflüsse Stickstoff und Phosphor" untersucht werden. Dazu gibt es in verschiedenen Regionen der Schweiz Anlass. Im Kanton Luzern ist die Landwirtschaft jedoch besonders tierintensiv. Sie verursacht hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die bestehende Gesetze seit vielen Jahren verletzen.

Der Kanton Luzern setzt sich für die Reduktion von Ammoniak- und Phosphor-Emissionen zu wenig ambitionierte Ziele, verfehlt selbst diese und ist seit Jahren mit dem Vollzug im Rückstand. Während dem er seine Aufsichtspflicht verletzt, schädigen die überhöhten Ammoniak- und Phosphor-Emissionen sensible Lebensräume wie Magerwiesen und Feuchtstandorte, destabilisieren die im Kanton so wichtigen (Schutz-)Wälder und machen es nötig, dass Seen seit Jahren mit steuerfinanzierten Belüftungsmassnahmen vor dem Kollaps bewahrt werden müssen. Die geltenden Gesetze im Bereich Stickstoff und Phosphor werden seit vielen Jahren nicht durchgesetzt. Dies schadet der Umwelt aber auch dem Ruf der Bauern.

Die neue Versuchsanstalt bietet mittel- und langfristig Chancen, wenn die Ziele richtig gesetzt werden und der Schwerpunkt auf Lösungsansätze zu Gunsten einer standortangepassten, nachhaltig produzierenden Landwirtschaft liegt.

Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Schwerpunkte werden in der neuen Versuchsstation gesetzt?

2. Welche Zielsetzungen sollen erreicht werden, bis wann?

3. Die Belastungssituation im Kanton Luzern ist bekannt, ebenso die damit verbundenen Umwelteffekte. Welche weiteren Untersuchungen zum Thema Stoffflüsse Stickstoff und Phosphor werden durchgeführt?

4. Werden in Sursee auch nachhaltige Alternativen zur Produktion tierischer Eiweisse gesucht und damit Zukunftsperspektiven für bäuerliche Betriebe in der Region?

5. Wie sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Forschungsresultate in die relevanten Programme und Vorgaben einfliessen?

6. Nebst einer mittel- und langfristigen Lösungssuche via Forschungsanstalt: Welche Massnahmen ergreift der Bund in der kurzen Frist, um die Ammoniak- und Phosphor-Emissionen rasch signifikant zu reduzieren?

7. Aus welchen Überlegungen ist die Versuchsstation bei der Dienststelle lawa und nicht bei der im Kanton Luzern verantwortlichen Dienststelle für Ammoniak- und Phosphoremissionen uwe angesiedelt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1-3: Die möglichst weitgehende Schliessung der Stoffkreisläufe ist eine prioritäre Herausforderung der landwirtschaftlichen Produktion. Dies gilt speziell für Stickstoff - insbesondere für Ammoniak - und Phosphor. Besonders gross sind die Herausforderungen in Regionen mit hohen Tierdichten, wie sie z. B. im Kanton Luzern vorherrschen. Entsprechend bietet sich diese Region als Standort für die Versuchsstation "Nährstoffflüsse" an. Die Versuchsstation wird zusammen mit dem Kanton Luzern, dem Luzerner Bauernverband, den Zentralschweizer Milchproduzenten und Suisseporc realisiert und betrieben.

Übergeordnetes Ziel der vorerst auf acht Jahre ausgerichteten Versuchsstation ist, durch die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer und praxistauglicher Massnahmen einen Beitrag zur Schliessung der Stickstoff- und Phosphorkreisläufe zu leisten. Dazu sollen in einem Betriebsnetzwerk die bestehenden Massnahmen unter Praxisbedingungen, optimiert und in der Praxis verankert, sowie neue Massnahmen entwickelt werden. Mit der Versuchsstation wird die Forschungstätigkeit von Agroscope in Posieux, Zürich-Reckenholz und Tänikon gezielt ergänzt und die Lücke zwischen der eher grundlagenorientierten Forschung und deren Umsetzung in der Praxis geschlossen.

Obwohl das totale Ausmass der Emissionen und die damit verbundene Belastung der Umwelt bekannt ist, sind heute keine detaillierten Informationen zu den realen, lokalen Nährstoffflüssen und Emissionen unter Praxisbedingung vorhanden. Vergleichbare Betriebe können sehr unterschiedliche Emissionen ausweisen. Eine betriebsspezifische Quantifizierung, sowie die Analyse der für die Unterschiede relevanten Einflussfaktoren ist unabdingbar, um konkrete Ansatzpunkte zur Lösungsfindung zu definieren. Neben der Optimierung bekannter Massnahmen ist auch zu prüfen, wie die Massnahmen im Hinblick auf deren breite Praxistauglichkeit weiterzuentwickeln sind.

Zu 4: Die Suche nach Alternativen zur Produktion tierischer Eiweisse ist im Rahmen der Versuchsstation Luzern zurzeit nicht geplant. Die Sicherstellung einer nachhaltigen Proteinversorgung ist aber eine wichtige Fragestellung in der Forschungstätigkeit von Agroscope. Aus den erzielten Ergebnissen und Erkenntnissen lassen sich Zukunftsperspektiven für Tierhaltungsbetriebe in der Schweiz und damit auch für die Betriebe im Kanton Luzern ableiten.

Zu 5: Die Versuchsstationen betreiben anwendungs- und praxisorientierte Forschung zu standortspezifischen Fragen von gesamtschweizerischem Interesse.

Damit die erarbeiteten Lösungen wirkungsorientiert umgesetzt werden können, ist der Wissensaustausch mit der Praxis unabdingbar. In allen Versuchsstationen sind neben Produzenten- und Branchenorganisationen auch die Partner aus Beratung sowie Aus- und Weiterbildung eingebunden. Dies sind die kantonalen Bildungs- und Beratungsinstitutionen - im vorliegenden Fall das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung in Hohenrain - wie auch die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea, welche als Kompetenzzentrum für den Wissens- und Erfahrungsaustausch die Vernetzung zwischen den Akteuren in Forschung und Praxis auf gesamtschweizerischer Ebene sicherstellt.

Agroscope ist dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliedert. Gemäss Art. 115 Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) und Art. 5 Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF, SR 915.7) hat Agroscope anwendungsorientierte Grundlagenforschung für agrarpolitische Entscheide und die Gestaltung, Umsetzung und Evaluation der Sektoralpolitiken der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu betreiben. Die Aktivitäten in den Versuchsstationen sollen aufzeigen, welche Weiterentwicklungen bei den agrarpolitischen Förderinstrumenten sowie im Vollzug angezeigt sind, um die Nährstoffeffizienz zu steigern und die Emissionen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bereichen Treibhausgase und Ammoniak sowie Phosphor zu reduzieren. Auf der Basis dieser Grundlagen können Bund und Kantone die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln.

Zu 6: Der Bund unterstützt den Einsatz von ammoniakmindernden Verfahren zur Ausbringung von flüssigen Hofdüngern seit 2008 mit Direktzahlungen (ab 2008 über das Ressourcenprogramm nach Art. 77a/b LwG, seit 2014 über die Ressourceneffizienzbeiträge nach Art. 76 LwG). Mit der Revision der Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) sowie der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) im Februar dieses Jahres hat der Bundesrat entschieden, dass diese Verfahren ab 2022 obligatorisch werden sollen, wo es die Topographie zulässt. Ebenfalls obligatorisch wird die dauerhafte Abdeckung von Güllelagern. Emissionsarme Stallbauten werden seit 2018 über Art. 5 und Anhang 4 Ziffer VI der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV, SR 913.211) mit à fonds perdu Beiträgen unterstützt. Ab 2021 sollen diese Beiträge weiter ausgebaut werden. Die Phasenfütterunq bei den Schweinen wird seit 2018 mit einem Ressourceneffizienzbeitrag unterstützt. Basierend auf Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes (GschG, SR 814.20) leistet der Bund Abgeltungen an Massnahmen zur Reduktion der Phosphoreinträge aus dem Luzerner Zuströmbereich in die Mittellandseen. Ab 2021 sind diese Abgeltungen an strengere kantonale Vorschriften geknüpft. Mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen im Landwirtschaftsgesetz (Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen), im Gewässerschutzgesetz (Senkung der maximal auszubringenden Hofdüngermenge), im ökologischen Leistungsnachweis (insbesondere: Weiterentwicklung der Nährstoffbilanz, Pflicht zur Phasenfütterung bei Schweinen) und bei den Produktionssystembeiträgen vor, um die Phosphor- und Stickstoffverluste - und damit auch die Ammoniakemissionen - zu senken.

Zu 7: Die Entscheidung für die organisatorische Ansiedelung der Versuchsstation in der Verwaltung des Kantons liegt beim Kanton Luzern. Aus Sicht des Bundes ist die Ansiedlung insofern sinnvoll, als die Versuchsstation auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis abzielt. Dabei verfügt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald speziell auch über die landwirtschaftliche Fachkompetenz und den Bezug zur Praxis und ist gemeinsam mit der Dienststelle für Umwelt und Energie für die Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der Emissionen in der Landwirtschaft verantwortlich. Die für den Wissensaustausch mit der Praxis wichtigen Partner seitens des Kantons sind ebenfalls die Dienststelle Landwirtschaft und Wald in Sursee sowie das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung in Hohenrain. Die Steuerung der Aktivitäten der Versuchsstation obliegt einem Steuerungsgremium, in dem alle beteiligten Partner vertreten sind. Den Vorsitz des Steuerungsgremiums übernimmt Agroscope.

Antwort des Bundesrates.