20.412 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Alle rechtlichen Grundlagen werden angepasst, damit künftig Kinderrenten nur für Kinder ausbezahlt werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Begründung
Mit Kinderrenten sollen finanzielle Belastungen durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden. Hierzu ist es nach heutigem Recht einerlei, ob die Kinder in der Schweiz oder im Ausland leben. Das führt nicht selten zu Missbräuchen. Auswanderer nutzen diese Regelung als Finanzierungsmodell für ihr Leben. Da Kinderrenten auch an AHV- und IV-Rentner ausbezahlt werden, dienen diese Zulagen auch zur Aufbesserung der eigenen Rente. Hierzu werden im Ausland Kinder von Einheimischen als eigene anerkannt, um so an die Geldzahlungen zu gelangen.
Der Sinn der Kinderrente ist es, die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu finanzieren. Diese Rentenzahlungen sollen daher ausschliesslich Kindern, die in der Schweiz leben, zugutekommen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Gesetzgebung dahingehend geändert wird, damit keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlt werden.