20.4319 · Interpellation · 2020-10-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Artikel "Die Klimaschande von Visp", erschienen in "Das Magazin" vom 24. Oktober 2020, wird das BAFU wegen seiner Passivität gerügt, die es an den Tag legte, als bekannt wurde, dass bei der Lonza Lachgas (Distickstoffmonoxid) austrat.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum hat das BAFU mit der Lonza eine Vereinbarung ausgehandelt, anstatt einfach das Gesetz anzuwenden?
2. Welchen Geldbetrag hat die Lonza eingespart, indem sie ihre Distickstoffmonoxid-Emissionen seit der Entdeckung des Gaslecks im April 2017 nicht durch den Kauf von Emissionsrechten kompensieren muss?
3. Wird die Vereinbarung es der Lonza ermöglichen, einen finanziellen Gewinn zu erzielen, wenn sie, sind die Katalysatoren einmal installiert, die gratis erhaltenen Emissionsrechte versteigern lassen kann?
4. Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls die Lonza entgegen der Vereinbarung bis zum Ende des Jahres 2021 noch immer keine Katalysatoren installiert hat?
5. Trifft es zu, dass die Lonza mit dem Bund über finanzielle Vorteile verhandelt und den Bund mit dem Verweis auf ihre Rolle als Arbeitgeberin erpresst hat, anstatt ihre Verantwortung wahrzunehmen?
6. Wie erklärt der Bundesrat das Ausbleiben einer Reaktion des BAFU, wenn man bedenkt, dass die Distickstoffmonoxidemissionen der Lonza ein Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz ausmachen?
7. Findet es der Bundesrat nicht bedauerlich, dass seitens der Lonza und des BAFU nicht alles versucht worden ist, damit so rasch als möglich ein Katalysator installiert wird, dank dem die Schweiz ihre Kohlenstoffbilanz um mehrere Millionen Tonnen CO2-Äquivalente hätte verbessern können?
8. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass nicht vor dem Hintergrund seiner Antwort auf meine Interpellation 20.3045 "Ist das Lachgas von Lonza nur die Spitze des Eisbergs?" die Gesetzgebung so zu ändern wäre, dass sich ein Fall wie der hier erwähnte nicht wiederholen kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1, 6 und 7:
Treibhausgase wie Lachgas sind in der CO2-Gesetzgebung geregelt. Das CO2-Gesetz unterstellt die treibhausgasintensiven Unternehmen wie die Lonza dem Emissionshandelssystem (EHS). Das EHS ist ein marktwirtschaftliches Instrument, das über den Verkauf von Emissionsrechten einen finanziellen Anreiz zur Emissionsverminderung bietet, eine Firma jedoch nicht zur Sanierung ihrer Anlage verpflichtet. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die es dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ermöglicht hätte, den Einbau eines Katalysators oder einen Produktionsstopp zu verfügen. Aus diesem Grund hat das BAFU den Weg über eine Vereinbarung gesucht, die im November 2019 abgeschlossen wurde. Kurz nach deren Unterzeichnung hat Lonza die Baubewilligung eingeholt und im Januar 2020 erhalten. Für die Spezialanfertigung und den Einbau der für die Verminderung der Lachgasemissionen nötige Kombi-Katalysator sind inklusive Testbetrieb mindestens 18 Monate nötig.
Zu 2:
Wäre die Lonza nach Entdeckung der Emissionen auf das Folgejahr in den Emissionshandel einbezogen worden, hätte sie für die Jahre 2018 und 2019 je nach Produktion zwischen 700 000 und 900 000 Emissionsrechte erwerben müssen. Weil die Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU erst seit 2020 in Kraft ist, wären nur Schweizer Emissionsrechte zulässig gewesen. In den Auktionen, die das BAFU in den Jahren 2018 und 2019 durchführte, resultierten Preise zwischen 5 und 18 Franken pro Tonne CO2. Weil Lonza diese Preise aufgrund der grossen nachgefragten Menge wohl nach oben getrieben hätte, lassen sich die Kosten eines früheren Einbezugs nicht beziffern.
Zu 3:
Nach 2020 ändern die Regeln in Anlehnung an die EU dahingehend, dass nach Einbau des Katalysators die Emissionsrechte gekürzt werden und jeweils der Durchschnitt der zwei vorangehenden Jahre für die kostenlose Zuteilung massgebend ist. Je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann die Lonza überschüssige Emissionsrechte im Umfang von 700 000 bis 900 000 Emissionsrechte veräussern.
Zu 4:
Lonza hat sich verpflichtet, den Katalysator bis spätestens Ende 2021 in Betrieb zu nehmen. Vorbehalten bleiben Umstände, die Lonza nicht zu verantworten hat. In einem Schreiben an das BAFU hat Lonza Mitte November 2020 versichert, trotz Schwierigkeiten beim Lieferanten bedingt durch die Corona-Situation die Frist einzuhalten. Gemäss Vereinbarung muss Lonza das BAFU bis Mitte Februar 2021 über die Fortschritte informieren und entsprechende Belege (z. B. Planungsdokumente, Stand Baubewilligungsverfahren, Offerten, Verträge) einreichen. Sollte eine offensichtliche Verletzung der vertraglich eingegangenen Pflichten vorliegen, wird das BAFU beim Bundesverwaltungsgericht Klage einreichen.
Zu 5:
Aus den relevanten Rechtsgrundlagen ergeben sich keine Kompetenzen für den Bund oder die Kantone, um den Einbau des Katalysators zu verfügen. Aus diesem Grund hat das BAFU mit der Lonza eine Lösung verhandelt, damit der Schaden für das Klima möglichst rasch behoben werden kann. Bei den Verhandlungen ging es darum, Umwelt- und Wirtschaftsinteressen angemessen zu berücksichtigen. Das BAFU hat entsprechend eingewilligt, die zusätzlichen Lachgasemissionen erst auf 2020 in den Emissionshandel einzubeziehen. Im Gegenzug hat sich die Lonza verpflichtet, den notwendigen Katalysator einzubauen.
Zu 8:
Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die CO2-Verordnung (SR 641.711) angepasst, so dass die für die zusätzlichen Lachgasemissionen bei Lonza ursächliche Niacin-Produktion zwingend dem Emissionshandel unterstellt ist. Zudem hat das UVEK das BAFU beauftragt, abzuklären, wie Lachgasemissionen aus bestimmten industriellen Prozessen auf Verordnungsstufe nach dem Stand der Technik begrenzt werden können.
Antwort des Bundesrates.