Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II)
20.435 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-29
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung des Büros des Ständerates vom 29.05.2020
Das Büro des Ständerates hat beschlossen seinem Rat zu Beginn der Sommeression eine Änderung des Ratsreglements zu unterbreiten. Damit soll das normale Abstimmungsverfahren wie vor der ausserordentlichen Session wieder gelten.
Für die ausserordentliche Session wurde, da die Abstimmungsanlage keine visuelle Zuordnung der Stimmen zu den Ratsmitgliedern zuliess, entschieden, dass die Stimmabgabe durch Aufstehen erfolgt. Für die kommende Sommersession kann nun diese Änderung wieder rückgängig gemacht werden, da inzwischen die Abstimmungsanlage in der Bernexpo so ergänzt wurde, dass wie im Parlamentsgebäude ein Bildschirm das Stimmverhalten der einzelnen Ratsmitglieder abbildet. Das Ratsbüro wird deshalb dem Ständerat zu Beginn der Session eine entsprechende Anpassung des Ratsreglements beantragen.
Wortlaut
Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so zu ändern, dass die elektronische Abstimmungsanlage wieder verwendet werden darf, wobei den Besonderheiten der provisorischen Anlage Rechnung zu tragen ist.
Begründung
Am 23. April 2020 verabschiedete das Büro einen Entwurf zur befristeten Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS; SR 171.14; 20.408 ["Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes"]; BBl 2020 4315, 4321). Dieser Entwurf wurde am 4. Mai 2020 vom Rat angenommen - mit einer Änderung: Da es mit der für die ausserordentliche Session gemieteten elektronischen Abstimmungsanlage nicht möglich war, das Stimmverhalten der Ratsmitglieder auf elektronischen Anzeigetafeln anzuzeigen, gab der Rat aus Transparenzgründen der Stimmabgabe durch Aufstehen den Vorzug. Diese Änderung des Reglements trat sofort in Kraft (AS 2020 1605). In der Zwischenzeit wurde die Anlage weiterentwickelt und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder kann nun angezeigt werden. Das Geschäftsreglement ist demnach entsprechend anzupassen. Es handelt sich dabei um eine Rückkehr zum üblichen normativen Rahmen, der zur Anwendung kommt, wenn der Rat im Parlamentsgebäude tagt - mit einer Ausnahme: Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied "in der Regel" an seinem Platz abstimmt (Art. 44 Abs. 1).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 02.06.2020
Ständerat stimmt nicht mehr durch Aufstehen ab
Das aussergewöhnliche Abstimmen durch Aufstehen im Ständerat gehört bereits wieder der Vergangenheit an: Während der Sommersession können die Mitglieder in der kleinen Kammer auch in der Bernexpo wieder so abstimmen wie im Bundeshaus.
Dazu ist die Abstimmungsanlage in der Berner Messe mit einem Bildschirm ergänzt worden, der das Stimmverhalten der einzelnen Ratsmitglieder abbildet. "Es handelt sich um eine Rückkehr zur Norm", sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ), Sprecher des Ratsbüros, am Dienstag. Es sei damit eine für alle befriedigende Lösung gefunden worden.
Der Ständerat stimmte zu Beginn der Session einer entsprechenden Anpassung des Ratsreglements zu - mit 45 zu 0 Stimmen. Diese Abstimmung erfolgte noch durch Aufstehen. Der Test der elektronischen Abstimmungsanlage war erfolgreich.
Mobile Abstimmungsgeräte
In der Sondersession Anfang Mai erfolgte die Stimmabgabe in der kleinen Kammer durch Aufstehen, weil die Abstimmungsanlage keine visuelle Zuordnung der Stimmen zu den Ratsmitgliedern zuliess. Für Medienschaffende war live und auch im Anschluss der Sitzungen auf den Videobildern nicht durchgehend erkennbar, wer wie abgestimmt hatte.
Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) hatte am Schluss der ausserordentlichen Session Verbesserungen angekündigt. Nun funktioniert alles wie im Bundeshaus - mit einer Ausnahme: Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied "in der Regel" an seinem Platz abstimmt.
Die Sommersession findet wiederum in der Bernexpo statt. Im Bundeshaus könnten die vom Bund verordneten Abstandsregeln nicht eingehalten werden.