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20.4369 · Postulat · 2020-12-01

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen zu treffen sind, um Arbeitsplätze der Bundesverwaltung durch die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zu dezentralisieren. Dabei ist insbesondere auch auf moderne Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung wie beispielsweise "Shared-Workspaces" und "Co-Working-Spaces" einzugehen, mit dem Ziel, Büroflächen zu reduzieren und somit die Kosten zu senken. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern der Bund als Arbeitgeber für spezialisiertes Personal durch die Anwendung neuer Arbeitsplatzmodelle an dezentralen Standorten attraktiver werden kann.

Begründung

Der Bund sollte im Sinne unseres föderalen Staatsaufbaus und der unterschiedlichen Ausgangslage für die verschiedenen Kantone verstärkt darauf bedacht sein, Arbeitsplätze möglichst dezentral zu verteilen und zugleich eine möglichst hohe Effizienz zu gewährleisten. Durch die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung ergeben sich hier vielfältige Optionen, wie dies im Rahmen der Covid-19-Krise und der damit verbundenen, verstärkten Einführung von Home Office offensichtlich zu Tage getreten ist. Vor diesem Grund ist der Bund angehalten, die bisherige Nutzung seiner Büroflächen sowie deren Ausgestaltung zu überprüfen. Es stellt sich insbesondere die Frage, weshalb der Bund durch die verstärkte Nutzung der Vorteile der Digitalisierung Arbeitsplätze nicht verstärkt dezentralisiert und beispielsweise "Co-Working-Spaces" oder "Shared-Workplaces" in den Regionen zur Verfügung stellt und so seine ausgedehnten Büroflächen in den heutigen Verwaltungs-Zentren reduziert. Hierdurch würde er nicht nur einen besseren Ausgleich zwischen den Kantonen schaffen, dem Abwanderungstrend in Randregionen entgegenwirken, den Siedlungsdruck auf die urbanen Zentren reduzieren, sondern zugleich das überlastete Verkehrsnetz entlasten sowie seine Attraktivität für Arbeitnehmende verbessern.

Neben einer verbesserten Raumnutzung an dezentralen Standorten kann der Bund durch eine Flexibilisierung der Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten in Verbindung mit der verstärkten Regionalisierung seine Position im Konkurrenzkampf um gut qualifizierte Arbeitnehmende im IT-Bereich verbessern. Hier steht der Bund im Konkurrenzkampf zu globalen Arbeitgebern, die sich u.a. im Grossraum Zürich niedergelassen haben und äusserst attraktive, flexible und moderne Arbeitsmodelle bieten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Digitalisierung und die Entwicklung flexibler Arbeitsformen verändern die Anforderungen an die Büroinfrastruktur des Bundes. Der Bundesrat hat im Juni 2020 das EFD beauftragt, für die künftige Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung eine Auslegeordnung aus Sicht der Querschnittsämter vorzunehmen. An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat als zentrales Element ein Zielbild für flexible Arbeitsformen gutgeheissen. Dieses baut auf einem integralen Ansatz auf und bringt die drei Dimensionen "Mensch", "Technologie" und "Infrastruktur" in Einklang. Das Zielbild stellt den Startschuss für eine ganze Reihe von Massnahmen dar, welche dem Bundesrat in den nächsten Wochen und Monaten unterbreitet werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.