20.4423 · Motion · 2020-12-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Lötschberg-Scheiteltunnel vollständig, zeitnah, in sehr guter Qualität und insgesamt zu tiefstmöglichen Kosten saniert wird. Der Bundesbeitrag für die BLS bleibt unverändert, allfällige Mehrkosten für die Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels müssen von der BLS bei andern Projekten kompensiert werden.
Begründung
Die Sanierung des 100-jährige BLS Lötschberg-Scheiteltunnels zwischen Kandersteg und Goppenstein wird länger dauern und teurer werden als geplant. Im 14,6 Kilometer langen Lötschberg-Scheiteltunnel lässt die BLS das bisherige Trassee aus Holzschwellen und Schotter durch eine feste Fahrbahn aus Beton ersetzen, damit die Fahrt ruhiger und die Lebensdauer des Trassees länger ist. Die Bauarbeiten begannen 2018 und hätten 2022 zu Ende gehen sollen.
Die BLS-Netz AG, eine Tochterfirma der BLS, hat als Bauherrin den Werkvertrag für 89 Millionen Franken an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Marti AG vergeben. Dann stellte diese jedoch Nachforderungen an die BLS wegen höherer Aushub- und Betonmengen, so dass sich die Kosten für das ganze Projekt plötzlich auf 157 Millionen Franken belaufen sollen. Offenbar gab es Lücken in der Ausschreibung der Bauarbeiten, was Interpretationsspielraum bei der Auslegung des Werkvertrags zur Folge hatte. Nun soll die Allgemeinheit die Folgen tragen. Zwar haben sich die BLS und die ARGE Marti AG geeinigt, indem die BLS der ARGE Marti AG 130 Millionen Franken für die Fahrbahnneuerung nachzahlen soll, dafür würde aber die ARGE Marti AG den doppelspurigen Tunnel lediglich bis 1,3 Kilometer vor dem südlichen Tunnelportal mit einer neuen Betonfahrbahn ausrüsten.
Die Gesamtkosten für die BLS belaufen sich aktuell also inklusive interner Kosten, Honorare und Kosten für die Sicherheit auf 145 statt auf 105 Millionen Franken, aber die verbleibende 1,3 Kilometer lange Doppelspur soll unfertig bleiben und die Sanierung ein Jahr länger dauern. Diese Änderung des Sanierungsprojektes im Lötschberg-Scheiteltunnel bedingt eine Änderung der Plangenehmigung, also der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilten Baubewilligung.
Würde das Bundesamt dem zustimmen, würde mittelfristig noch mehr Steuergeld verschwendet. Sämtliche bauliche Infrastrukturen der Bauunternehmungen sind jetzt vorhanden. Daher ist es die kostengünstigste Variante, jetzt das ganze Trassee zu sanieren.
Um den Bund nicht mehr zu belasten, müssen die Mehrkosten der Sanierung durch die BLS innerhalb des ordentlichen Bundesbeitrages kompensiert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament bewilligt den finanziellen Rahmen der Leistungsvereinbarungen und nimmt die Stossrichtungen mit der Behandlung der entsprechenden Botschaft zur Kenntnis. Die Steuerung der Leistungsvereinbarungen ist eine operative Aufgabe des BAV. Die Beurteilung der durch die BLS Netz AG erarbeiteten Unterlagen ist beim BAV im Gange. Das BAV wird im ersten Semester 2021 seinen Entscheid bekannt geben. Die Mehrkosten aus der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels sind grundsätzlich im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2022 bis 2025 für die Bahninfrastruktur der BLS zu kompensieren. Der Bundesrat schlägt vor, dass das BAV den Entscheid über die Sanierungsvariante und die Kompensation der Mehrkosten den Verkehrskommissionen des Parlaments zur Kenntnis unterbreitet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.