20.4442 · Interpellation · 2020-12-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die in den offiziellen Publikationen des Staatssekretariats für Migration (SEM) aufgeführten Asylzahlen sind nicht transparent genug. Mit der Methode, nach der die Zahlen gegenwärtig publiziert werden, werden Geburten von Kindern, deren Eltern sich in einem Asylverfahren befinden oder den Status "vorläufig aufgenommen" erhalten haben, als Asylgesuche gezählt. Dies gilt auch für Geburten von Kindern, deren Eltern seit Jahren als Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene in der Schweiz leben. Gemäss asile.ch, einer Informationsplattform zum Thema Asyl, waren deshalb 98 der 102 im Mai 2020 vom SEM registrierten Asylgesuche aus Eritrea auf Neugeborene zurückzuführen - und das, obwohl ein Neugeborenes, dessen Eltern sich im Asylverfahren befinden, automatisch den Status der Mutter erhält. Ausserdem werden auch Personen, die durch Familiennachzug in die Schweiz kommen und deshalb kein Asylverfahren durchlaufen müssen, in diese Zahlen einberechnet.
2017 waren gemäss asile.ch mehr als 30 Prozent der Asylgesuche in Wirklichkeit auf Geburten oder Familiennachzug zurückzuführen. Bei Asylgesuchen von Personen aus Eritrea kann dieser Prozentsatz bis zu 80 Prozent betragen.
Die Asylstatistiken des SEM unterscheiden ausserdem nicht zwischen den verschiedenen Typen von Asylverfahren, also zwischen beschleunigten und erweiterten Verfahren.
Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wieso werden Geburten separat in den Asylstatistiken aufgeführt, wenn doch die Neugeborenen automatisch den Status ihrer Mutter erhalten?
2. Inwiefern ist es gerechtfertigt, dass Personen, die durch Familiennachzug in die Schweiz kommen und kein Asylverfahren durchlaufen, in den Asylgesuchszahlen enthalten sind?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, Zahlen zur Verfügung zu stellen, die zwischen den verschiedenen Asylverfahren unterscheiden?
4. Würde eine Überprüfung und Validierung der Statistiken des SEM durch das Bundesamt für Statistik es erlauben, die Übereinstimmung dieser Statistiken mit dem Bundesstatistikgesetz im Hinblick auf die internationale Vergleichbarkeit und die Genauigkeit der Angaben sicherzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kommuniziert in seinen Statistiken umfassend und transparent. Es weist in den Asylstatistiken (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik/archiv/2020/11.html, in Tabelle 7-20 "Asylgesuche, erstinstanzliche Erledigungen und Asyl für Gruppen" und in Tabelle 7-21 "Asylgesuche (Primär- und Sekundärgesuche)") unter der Rubrik der Asylgesuche alle Personen aus, für die ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. Es unterscheidet dabei auch nach Erstasylanträgen (Primärgesuche) sowie nach Geburten, Familiennachzügen und Mehrfachgesuchen (Sekundärgesuche). Auch asile.ch stützt sich auf diese Statistiken des SEM. Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
Frage 1:
Jede Person, für welche in der Schweiz ein Asylantrag gestellt wird, wird in der Asylstatistik gezählt und einzeln im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erfasst. Für Neugeborene von vorläufig aufgenommenen oder sich im Asylverfahren befindenden Eltern werden die Gesuche von Amtes wegen erfasst. Bei abgeschlossenem Asylverfahren der Eltern findet ein Einbezug in die Flüchtlingseigenschaft oder in das Asyl der Eltern nur auf Gesuch hin statt. Wird hingegen kein solches Gesuch gestellt oder sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einbezug nicht erfüllt, wird ein in der Schweiz geborenes Kind von anerkannten Flüchtlingen lediglich ausländerrechtlich erfasst und erscheint nicht in der Asylstatistik.
Frage 2:
Wird gestützt auf ein Gesuch um Familiennachzug vom SEM eine Einreisebewilligung erteilt, so dient diese dem Zugang zum Asylverfahren. Die Einreisebewilligung selbst wird in der Statistik des SEM jedoch nicht als Asylgesuch ausgewiesen. Nach erfolgter Einreise in die Schweiz sind die Betroffenen gehalten, sich zwecks Einreichung eines Asylgesuchs in einem Bundesasylzentrum (BAZ) zu melden. Wird ein Asylgesuch eingereicht, prüft das SEM, ob Familienasyl zuerkannt werden kann oder ob ein eigenes Asylverfahren durchzuführen ist. Erst das in der Schweiz eingereichte Gesuch wird in der Statistik des SEM als Asylgesuch ausgewiesen (als sog. Sekundärgesuch).
Frage 3:
Im jährlich erscheinenden Bericht "Monitoring Asylsystem" (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/berichte/monitoring_asylsystem.html) werden Indikatoren präsentiert, welche das beschleunigte und erweiterte Verfahren differenziert betrachten. Die offizielle Asylstatistik wird mit diesen Angaben erweitert werden, sobald die technischen Anpassungen an der Datenbank umgesetzt sind.
Frage 4:
Die Statistiken des SEM sind gesetzeskonform und ein regelmässiger Austausch zwischen dem SEM und dem BFS findet statt. Zudem liefert das SEM im Auftrag des BFS monatlich Daten an Eurostat, welche eine internationale Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene - trotz der national sehr unterschiedlichen Asylsysteme - gewährleisten.
Antwort des Bundesrates.