20.4446 · Postulat · 2020-12-09
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Zulassung von Personen mit einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zum Militärdienst und folglich auch zum Zivilschutz und zum Zivildienst zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:
1. Welche medizinischen und körperlichen Kriterien stellen die grössten Hindernisse für eine Zulassung zum Militärdienst dar?
2. Welche Personengruppen gelten zwar nicht als invalid, werden aber trotzdem für untauglich erklärt?
3. Wie haben sich die Statistiken zur Tauglichkeit von Personen mit einer Behinderung oder mit chronischen Krankheiten entwickelt?
4. Wurden aufgrund des Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch die Zulassungskriterien für den Zivildienst erweitert?
5. Wie relevant wäre die Festlegung von anderen Tauglichkeitskriterien für den Zivildienst als für den Militärdienst?
6. Ist es wirklich nötig, die Wehrpflichtersatzabgabe von den zehn Personen pro Jahr einzufordern, die der Armee beitreten wollen, dies aber nicht dürfen, obwohl sie gemäss der Invalidenversicherung nicht als invalid gelten?
Begründung
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 17.3002 hat der Bundesrat die von der Armee ergriffenen Massnahmen aufgeführt, die mehr Personen einen Beitritt zur Armee erlauben sollen. Dabei wird auch die Strategie der "differenzierten Zuteilung" erläutert, die auf die Überprüfung der "Anforderungsprofile" für gewisse Funktionen ausgelegt ist. In anderen Worten sollte also der Zugang zu bestimmten Funktionen, vor allem in den Büros, für Personen mit einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einfacher werden. Ausserdem hat die Schweiz 2013 aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Möglichkeit geschaffen, bei Untauglichkeit ein Gesuch um Neubeurteilung zu stellen.
In der Stellungnahme des Bundesrates auf die kürzlich eingereichte Interpellation 20.4152 ist zu lesen, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil (fast 13 Prozent) der Personen, die ein Gesuch um Neubeurteilung eingereicht haben, für untauglich erklärt wurde. In der Stellungnahme führt der Bundesrat ausserdem aus, dass einige dieser Personen, die keinen Militärdienst leisten können, obwohl sie dies wollen, nicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden, da sie gemäss der Invalidenversicherung nicht als invalid gelten (im Durchschnitt zehn Personen pro Jahr). Wir haben ausserdem Kenntnis von Fällen, in denen Personen, die trotz ihrer Behinderung oder ihrer Krankheit ein ganz normales Leben führen, nicht zum Militärdienst zugelassen wurden.
Dies bringt uns natürlich dazu, uns zu fragen, nach welchen Kriterien die Auswahl vorgenommen wird und welche Personengruppen vom Dienst "ausgeschlossen" werden. Es stellt sich ausserdem die Frage, weshalb eine Person, die für den Militärdienst untauglich ist, dies zwingend ebenfalls für den Zivildienst sein soll, da der Zivildienst eine grössere Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten bietet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.