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Sexuelle Belästigung und systematischer Machtmissbrauch bei RTS. Wie reagiert der Bundesrat?

20.4462 · Interpellation · 2020-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten folgend Fragen zu beantworten und aktiv zu werden:

1. Hat der Bundesrat eine klare Haltung, was die Vorfälle von sexueller Belästigung und systematischem Machtmissbrauch bei RTS anbelangt? Welche?

2. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass eine externe Überprüfung der Organisationsstruktur durchgeführt wird und die Kontrollmechanismen überprüft werden?

3. Wie konnte über eine so lange Zeitspanne sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch unter den Teppich gewischt werden, obwohl sie intern bekannt waren?

4. Welche Massnahmen erwartet der Bundesrat vom Verwaltungsrat angesichts der durch diese Fälle aufgedeckten gravierenden Managementfehler?

5. Teilt der Bundesrat die Position, dass jeder Fall von sexueller Belästigung oder Mittäterschaft/Deckung von bestätigter sexueller Belästigung zur fristlosen Entlassung führen sollte?

6. Eine der drei von RTS durchgeführten Untersuchungen liess auch RTS-Mitarbeitende zu Wort kommen. Wie viele Menschen haben über Leiden am Arbeitsplatz (Belästigung, Mobbing usw.) berichtet?

7. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es personelle Konsequenzen bei der RTS und der SRG geben muss nach den publik gewordenen Fällen?

8. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Vorfällen bei RTS?

9. Wie sieht die konkrete Frauenförderung bei der SRG aus?

Begründung

Vor einem Monat wurden mehrere Fälle von sexueller Belästigung und systematischem Machtmissbrauch bei RTS öffentlich. Die Betroffenen berichten von offener Belästigung, ungewollten Küssen, anzüglichen Kommentaren und systematischem Machtmissbrauch und die Direktion und Personalverantwortlichen von RTS hätten konsequent weggeschaut. Bisher wurden drei Mitarbeiter angeschuldigt.

Auf die Anschuldigungen reagierten die RTS-Direktion und der SRG-Verwaltungsrat Anfang November mit der Bekanntgabe, dass zwei Führungskräfte vorübergehend suspendiert und zwei unabhängige Untersuchungen eingeleitet wurden. Die interne Revision der SRG überprüft zudem mit externer Unterstützung die vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Vertrauensbruch mit der Leitung von RTS ist jedoch gross. Und der HR-Chef ist immer noch im Amt. Die Vorfälle ereigneten sich auch während seiner Amtszeit.

Es braucht eine richtige, unabhängige Untersuchung, die das ganze System und den systematischen Machtmissbrauch untersucht.

Stellungnahme des Bundesrates

Antwort zur Frage 1

Der Bundesrat verurteilt alle Formen von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz. Die SRG nimmt dabei sicher eine Vorbildfunktion ein. Es gehört zur Verantwortung der Unternehmensleitung, sexuelle Belästigung zu verhindern. Aus diesem Grund erwartet der Bundesrat von der SRG, dass derartige Vorfälle gründlich untersucht werden und Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen werden.

Antwort zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 7 und 8

Die Bundesverfassung gewährleistet die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung (Art. 93 Abs. 3 BV). Das Radio- und Fernsehgesetz trägt diesen Garantien Rechnung. Der Bund besitzt deshalb nur einen begrenzten Einfluss auf die Organisationsstruktur der SRG: Einerseits unterliegen die Statuten der SRG der Genehmigung durch das UVEK (Art. 31 Abs. 2 RTVG), andererseits ist der Bundesrat befugt, bis zu einem Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates zu bestimmen (Art. 33 Abs. 1 RTVG). Dem Bundesrat steht es also aufgrund der gesetzlichen Lage nicht zu, in personalrechtliche Entscheidungen der SRG zu intervenieren. Auch eine Einflussnahme auf die im Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Vorwürfen ergriffenen Massnahmen ist aufgrund von Verfassung und Gesetz nicht möglich.

Der Bundesrat begrüsst aber, dass der Verwaltungsrat der SRG Abklärungen in Auftrag gegeben hat und verlauten liess, gestützt auf diese Ergebnisse, die erforderlichen Massnahmen umzusetzen. Die SRG hat drei externe Untersuchungen in die Wege geleitet. Dazu gehört neben der Untersuchung der bekannt gewordenen Fälle durch eine Anwaltskanzlei und einem externen Mandat zur Analyse der Verantwortlichkeit bei RTS auch eine Überprüfung der vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden. RTS hat gemäss Angaben der SRG seit über 20 Jahren eine interne paritätische Mediationsgruppe. Diese befasst sich auch mit Konflikten und Situationen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung. Ob dieses Instrument funktioniert, genügend bekannt ist und genutzt wird und ob es weitere Instrumente braucht, wird derzeit durch die Interne Revision mit Unterstützung einer Fachexpertin überprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor.

Antwort zur Frage 6

Neben den drei externen Untersuchungen, die eingeleitet wurden, hat die SRG auch eine Anwaltskanzlei beauftragt, Meldungen über Belästigungen und Mobbing entgegenzunehmen. Angaben können sowohl von direkt betroffenen Personen als auch von Zeugen gemacht werden. Offenbart eine Zeugenaussage einen neuen Fall von Belästigung, wird eine Untersuchung eingeleitet. Gemäss Auskunft der SRG haben sich rund 200 Personen für eine Zeugenaussage angemeldet (Stand Mitte Dezember 2020). Bis dahin ist aber kein neuer Fall von Belästigung angemeldet worden.

Antwort zur Frage 9

Gemäss Angaben der SRG findet Frauenförderung auf mehreren Ebenen statt. Unter anderem sorgt seit 2019 ein Diversity Board für mehr Verbindlichkeit im Thema Diversität. Zudem bekennt sich die SRG mit der "Charta der Lohngleichheit" zum Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit", unterstützt Massnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fördert Jobsharing in Kaderpositionen und ist Mitglied des Netzwerkes "Advance" für Kaderfrauen von Grossunternehmen. Darüber hinaus sind in fast allen Regionen "Femmes-Tische" entstanden, die der besseren Vernetzung von Frauen dienen. Ab 2021 ist zudem ein SRG-weites Mentoring-Programm für Frauen und Männer geplant, welches zur Talentförderung und nationalen Vernetzung beitragen wird. Der Bundesrat hat ferner am 25. November 2020 beschlossen, die Zielquote für die Vertretung der beiden Geschlechter im obersten Leitungsorgan bundesnaher Betriebe und Anstalten - wozu auch die SRG zählt - von 30 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen. Diese Mindestvorgabe soll bis spätestens Ende 2023 erfüllt werden.

Antwort des Bundesrates.