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20.4468 · Interpellation · 2020-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um zu verhindern, dass schweizerische Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, von finanzstarken chinesischen Unternehmen oder Privatpersonen übernommen werden?

2. Im Zusammenhang mit verschiedenen Vorstössen betreffend Übernahmen von schweizerischen Unternehmen durch ausländische Staatsbetriebe hat der Bundesrat betont, dass er die Situation laufend beobachte. Was sind die Beobachtungen seit Beginn der Corona-Pandemie?

3. Ist der Bundesrat bereit, mit Blick auf die in Ziffer 1 beschriebene Gefahr mit erhöhter Dringlichkeit die Gesetzesvorlage gestützt auf die von beiden Räten angenommene Motion 18.3021 (Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen) auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen? Was ist der diesbezügliche Stand der Arbeiten?

4. Ist der Bundesrat bereit, mit Blick auf die in Ziffer 1 beschriebene Gefahr dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der die Bewilligungspflicht gemäss der Lex Koller vorübergehend, das heisst, bis zum Ende der Corona-Krise, auf Betriebsstätte-Grundstücke erstreckt wird?

5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Übernahmen von schweizerischen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, durch ausländische Unternehmen, die in der Corona-Krise von ihren Staaten stärker unterstützt wurden als die schweizerischen Unternehmen, eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten und darum verhindert werden müssen? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dies nicht nur im Fall von kritischen Infrastrukturen oder Unternehmen der öffentlichen Sicherheit der Fall ist, sondern auch etwa bei Übernahmen von Hotels oder Technologie-Unternehmen?

6. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Schweiz gegen 100 Milliarden Franken ausgibt, um die schweizerische Wirtschaft zu stützen, gleichzeitig aber in Kauf nimmt, dass ausländische, oft staatsnahe Unternehmen in Notlage geratene schweizerische Unternehmen zu einem tiefen Preis übernehmen? Fliessen damit nicht letztlich schweizerische Steuergelder an ausländische Unternehmen oder Staaten?

7. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass ausgerechnet jener Staat, der nach gegenwärtigem Wissensstand der Ursprungsort der Corona-Pandemie ist, durch günstige Einkäufe von wegen der Pandemie in Schieflage geratenen Unternehmen profitieren könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 6: Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise hat der Bundesrat neben Massnahmen zur Stabilisierung der Beschäftigung und der Kaufkraft (Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatz) mit den Covid-Krediten auch zielorientierte Hilfen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen bereitgestellt. Kantone und Bund sehen gemäss Antrag des Bundesrates vom 17. Februar 2021 zudem insgesamt 10 Milliarden CHF für die Härtefallhilfen zugunsten der Unternehmen vor. Diese gezielt auf Firmen ausgerichteten Unterstützungsleistungen dürften den Unternehmenswert der betroffenen Firmen gestützt haben. Es ist ebenfalls denkbar, dass Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Kapitalerhöhung oder einen Verkauf an einen kapitalkräftigen neuen Eigentümer als zielführende Lösung erachten. In einer Marktwirtschaft müssen solche Lösungsoptionen offengehalten werden. Mit einem gesetzlichen Verbot würde man verkaufswilligen Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmern potentielle Käufer abschneiden und damit schaden. Der Bundesrat ist entsprechend überzeugt, dass eine möglichst offene Politik gegenüber Investitionen aus dem In- und Ausland für den Wirtschaftsstandort und damit auch für Arbeitsplätze und den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Geht es hingegen um eine allfällige Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch grenzüberschreitende Investitionen, ist darauf hingewiesen, dass das Parlament mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder den Bundesrat im März 2020 beauftragt hat, gesetzliche Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen zu schaffen (siehe Antwort auf Frage 3).

2: Der Fokus des Bundesrates bei der Beobachtung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in der Schweiz liegt derzeit auf der Entwicklung der Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen (siehe Antwort auf die Interpellation 20.3441 Badran Jacqueline). Was Übernahmen anbelangt, zeigt eine Auswertung von einschlägigen Informationen von Beratungsunternehmen, dass die Übernahmeaktivitäten (sowohl Übernahmen von schweizerischen durch ausländische Unternehmen als auch umgekehrt) insbesondere im ersten Halbjahr 2020 in Folge des konjunkturellen Einbruchs abgenommen haben. Sollte es wie erwartet zu einem wirtschaftlichen Aufschwung kommen, dürfte das Transaktionsvolumen wieder zunehmen. Gemäss dem Bundesamt für Statistik gab es 2019 (aktuellstes verfügbares Jahr) in der Schweiz 116 Unternehmen, die sich im Besitz einer chinesischen Muttergesellschaft befanden. Dies entspricht 0,4 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind. Der Anteil des chinesischen Direktinvestitions-Volumens am gesamten Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz betrug 2019 rund 1,1 Prozent (gemäss Direktinvestitionsstatistik der SNB).

3: Der Bundesrat räumt der Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen eine hohe Priorität ein. Gemäss seinen Zielen für 2021 ist die Eröffnung der Vernehmlassung im laufenden Jahr geplant.

4: Der Bundesrat lehnt eine solche Anpassung der Lex Koller ab, weil die Übernahme eines schweizerischen Unternehmens nicht zwingend mit dem Erwerb eines Grundstücks im Sinne der Lex Koller einhergeht. So sind beispielsweise die Restaurationsbetriebe in der Schweiz oft nicht Grundeigentümer, sondern Mieter oder Pächter, und lassen sich durch die Lex Koller gar nicht schützen. Zudem wurde die mit der Revisionsvorlage 2017 diskutierte Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für Erwerbe von Betriebsstätte-Grundstücken, welche nicht der Eigennutzung des Erwerbers dienen, von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt (siehe https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-06-20.html). Bereits diese weniger weitgehende Verschärfung wurde als schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz kritisiert.

5: Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Übernahmen durch staatlich beherrschte Unternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Wie er im Bericht "Staat und Wettbewerb. Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte" in Erfüllung der Postulate 12.4172 FDP-Liberale Fraktion sowie 15.3880 Schilliger dargelegt hat, betrifft die Problematik neben ausländischen vor allem auch zahlreiche inländische Unternehmen. Der Bundesrat hat im Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" vom 13. Februar 2019 in Erfüllung der Postulate 18.3376 Bischof und 18.3233 Stöckli auf die Problematik von möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei ausländischen Investitionen durch staatliche oder staatsnahe Unternehmen hingewiesen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 18.3021 Rieder wird deshalb eine entsprechende Regelung geprüft.

7: Der Bundesrat sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Ursprungsort der aktuellen Pandemie und der möglichen Übernahme von Unternehmen.

Antwort des Bundesrates.