20.4470 · Interpellation · 2020-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ziel 5 der Strategie Biodiversität Schweiz verlangt, dass negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität wenn möglich vermieden werden und dass, wo sinnvoll, neue positive Anreize geschaffen werden.
Im Ecoplan-Bericht "Finanzielle Anreize bezüglich Biodiversität optimieren. Studie zur Konkretisierung von Ziel 5 der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) im Hinblick auf den Aktionsplan SBS" aus dem Jahr 2013 wird empfohlen, die Arbeiten für eine stärkere Berücksichtigung der Biodiversität in der Neuen Regionalpolitik (NRP), insbesondere bei touristischen Infrastrukturen, und für die Einführung von Biodiversitätskriterien für die kantonale und kommunale Tourismus-Unterstützung zu vertiefen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wurde die Empfehlung, die Biodiversität besser in die NRP zu integrieren, insbesondere was die touristischen Infrastrukturen angeht, berücksichtigt und umgesetzt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, weshalb nicht?
2. Wurde die Empfehlung, Biodiversitätskriterien für die kantonale und kommunale Tourismus-Unterstützung einzuführen, berücksichtigt und umgesetzt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, weshalb nicht?
3. Was gedenkt der Bundesrat im Zusammenhang mit diesen zwei Empfehlungen zu tun (unter Berücksichtigung der eventuell bereits getroffenen Massnahmen)?
4. Welche messbaren Ziele und Zwischenziele will der Bundesrat erreichen? Bis wann will er sie erreichen? Wann gedenkt er, einen Bericht über den Stand der Dinge zu verfassen?
5. Welchen anderen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat im Tourismussektor im Zusammenhang mit der Biodiversität, und welche Stossrichtungen schlägt er vor?
Stellungnahme des Bundesrates
1.+3. Mit der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) von 2012 und dem Aktionsplan Biodiversität von 2017 hat der Bundesrat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt, eine Evaluation aller Bundesbeiträge durchzuführen, die der Biodiversität schaden. Dabei sollen auch Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet und genau dargelegt werden. Mit der Eingrenzung und Evaluation der biodiversitätsschädigenden Subventionen wurde Ende 2020 begonnen. Geprüft werden auch die Subventionen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Das SECO beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.
2. Die betroffenen Bundesämter haben nicht die Kompetenz, Biodiversitätskriterien bei den kantonalen oder kommunalen Beiträgen an die Tourismusförderung einzuführen. Die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen für die tourismuspolitischen Förderinstrumente des Bundes sehen nicht vor, dass diese Ämter entsprechende Vorgaben machen können. Gleichzeitig gilt, dass alle Projekte - mit oder ohne Unterstützung durch Bundesbeiträge - mit den kantonalen und kommunalen Gesetzen, Verordnungen und Strategien im Einklang stehen müssen. Somit haben interessierte Kreise natürlich auch die Möglichkeit, Rekurs einzulegen.
4.+5. Im Jahr 2021 erstellt das SECO eine Übersicht über die Einhaltung der Nachhaltigkeitsprinzipien in der Tourismuspolitik des Bundes. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für den Bericht über die Umsetzung der Tourismusstrategie des Bundes, der dem Bundesrat bis Ende 2021 unterbreitet werden soll. Dieser Bericht wird auch die Stossrichtungen und Hauptziele für die Tourismuspolitik ab 2022 enthalten. Dabei wird der Fokus unter anderem auf die nachhaltige Entwicklung im Tourismus gelegt. Das Thema Biodiversität im Tourismus wird im Rahmen dieser Arbeiten berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.