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20.4471 · Interpellation · 2020-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Verkehr und touristische Infrastrukturen haben oft negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Der Bau von Strassen, Seilbahnen und anderen Freizeitanlagen führt zum Verschwinden, zur Fragmentierung und zur Veränderung von Lebensräumen. Generell kann man davon ausgehen, dass eine Zunahme von infrastrukturabhängigen touristischen Aktivitäten eine weitere Schädigung der Biodiversität nach sich zieht. Auch touristische Aktivitäten, die wenig von der Infrastruktur abhängen, können die Fauna in einem grossen Umkreis schädigen.

Gleichzeitig gibt es aber auch lokale Tourismusangebote, die dazu beitragen, die Naturgebiete zu erhalten oder wenigstens nicht zu schädigen. Es scheint jedoch, dass diese Angebote bis jetzt nur eine sehr begrenzte Nische darstellen. Obwohl die Tourismusstrategie des Bundes Naturlandschaften als wichtige Grundlage für den Tourismus anerkennt, liegt der Schwerpunkt noch immer auf der Wirtschaftsleistung. Damit können bei Zielkonflikten wirtschaftliche Interessen gegenüber dem Naturschutz privilegiert werden. Eine kürzlich erschienene Studie der WSL und der SCNAT hat verschiedene Arten von Subventionen und Anreizen für den Tourismus identifiziert, die der Biodiversität schaden. Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ergebnisse dieser Studie, welche den Tourismus betreffen?

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen dieser Studie für den Tourismus?

3. Gibt es eventuell noch andere Subventionen und finanzielle Anreize für den Tourismus, die in der Studie nicht behandelt wurden?

4. Ist der Bundesrat bereit, die problematischen Anreize und Subventionen für diese Branche angemessen zu analysieren und zu beurteilen?

5. Welche biodiversitätsschädigenden Subventionen und Anreize für den Tourismus können relativ rasch reduziert oder vermieden oder so verändert werden, dass sie positive Auswirkungen haben, zum Beispiel, indem Programme oder Verordnungen angepasst werden?

6. Welche Subventionen und Anreize erfordern Gesetzesanpassungen?

7. Wie beabsichtigt der Bundesrat, beim Abbau von biodiversitätsschädigenden Subventionen für den Tourismus weiter vorzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat von der erwähnten Studie der WSL und der SCNAT Kenntnis genommen. Ende 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit der Evaluation der biodiversitätsschädigenden Subventionen des Bundes begonnen. Dabei stellt die WSL/SCNAT-Studie eine wichtige Referenz dar. Der Bundesrat hat diese Evaluation, die auch den Tourismussektor abdeckt, im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) von 2012 und des Aktionsplans Biodiversität von 2017 in Auftrag gegeben. Seit Ende 2020 werden biodiversitätsschädigende Subventionen nun identifiziert und evaluiert, unter anderem im Tourismusbereich.

2. Die Empfehlungen der WSL/SCNAT-Studie werden im Rahmen der erwähnten BAFU-Evaluation sorgfältig geprüft. Während dieses Prozesses werden Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet und genau dargelegt. Ausserdem erstellt 2021 das SECO eine Übersicht über die Einhaltung der Nachhaltigkeitsprinzipien in der Tourismuspolitik des Bundes. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für den Bericht über die Umsetzung der Tourismusstrategie des Bundes, der dem Bundesrat bis Ende 2021 unterbreitet werden soll. Dieser Bericht wird auch die Stossrichtungen und Hauptziele für die Tourismuspolitik ab 2022 enthalten. Dabei wird der Fokus unter anderem auf die nachhaltige Entwicklung im Tourismus gelegt. Das Thema Biodiversität im Tourismus wird im Rahmen dieser Arbeiten berücksichtigt.

3. Nach Ansicht des Bundesrates deckt die WSL/SCNAT-Studie die Subventionen und finanziellen Anreize im Tourismussektor vollumfänglich ab.

4.-7. Seit Ende 2020 führt das BAFU im Auftrag des Bundesrates auf Grundlage der SBS und des Aktionsplans Biodiversität eine angemessene Evaluation durch. Im Rahmen dieses Prozesses wird der Spielraum für mögliche Anpassungen von Programmen oder Verordnungen sowie die Notwendigkeit von entsprechenden Gesetzesänderungen eruiert.

Antwort des Bundesrates.

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