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20.4478 · Motion · 2020-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassengüterverkehr für gleich lange Spiesse zu sorgen. Hierfür hat er die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport analog zu den bestehenden Bestimmungen im Schwerverkehr und unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU auszudehnen. Parallel dazu sind für diese Fahrzeuge die Ausrüstungsvorschriften der EU bezüglich dem digitalen Fahrtschreiber im grenzüberschreitenden Verkehr auch für die Schweiz zu übernehmen.

Begründung

Für den gewerbsmässigen Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen besteht heute eine Lizenzpflicht für die Unternehmen, durch welche sie grundlegende Marktzugangsvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllen müssen. Daneben ist insbesondere die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, welche für mehr Sicherheit auf den Strassen und mehr sozialen Schutz für die Fahrer und Fahrerinnen sorgen, eine wichtige Rahmenbedingung. Sie sind der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) unterstellt.

Der gewerbsmässige Gütertransport mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ist dagegen nur dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt. Entsprechend kann bis zu 14 Stunden am Stück gearbeitet werden, während für den Gütertransport über 3,5 Tonnen gemäss ARV höchstens 9 Stunden zwischen zwei Ruhezeiten erlaubt sind (Ausnahmen für 10 h möglich).

In Anbetracht des Zuwachses von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen im Strassengüterverkehr müssen betreffend Arbeits- und Ruhezeiten gleich lange Spiesse geschaffen werden, damit weiterhin die Sicherheit auf den Strassen und faire Arbeitsbedingungen für alle Fahrer und Fahrerinnen im gewerbsmässigem Gütertransport gewährleistet werden können.

Die Motion entspricht den Entwicklungen in Europa. Das neue Mobilitätspaket 1 der EU verlangt, dass per 2026 auch für den gewerbsmässigen grenzüberschreitenden Gütertransport mit Gütertransportfahrzeuge mit über 2,5 Tonnen Fahrzeuggewicht die Lizenzpflicht gilt, und Fahrten mit diesen Fahrzeugen denselben Lenk- und Ruhezeiten wie die Gütertransportfahrzeuge über 3,5 Tonnen unterstellt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf bei der Regelung von Transporten mit Lieferwagen (Gesamtgewicht 3,5t). Allerdings lässt auch das Arbeitsgesetz nicht zu, dass bis zu 14 Stunden am Stück gearbeitet werden darf.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.