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20.4502 · Motion · 2020-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich beauftrage den Bundesrat, die Ernteversicherung in der Landwirtschaft ohne weitere Verzögerung umzusetzen.

Begründung

Klimaereignisse verursachen bei der Ernte zunehmend Schwankungen, die oft zu erheblichen Ertragsverlusten führen. Diese klimatischen Veränderungen gehen zudem mit Verlusten einher, die zunehmend durch Schädlinge und Krankheiten verursacht werden. In letzter Zeit haben die Zuckerrübenkulturen in unserem Land erhebliche Verluste erlitten durch die Grüne Pfirsichblattlaus, die eine Viruserkrankung überträgt. Daher ist es wichtig, dass die Bestimmung zur Ernteversicherung, die in der Vorlage des Bundesrates zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) enthalten ist und die in der Vernehmlassung von niemandem in Frage gestellt wurde, ohne weitere Verzögerung umgesetzt wird. Ich beauftrage daher den Bundesrat, den eidgenössischen Räten so schnell wie möglich die notwendigen Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes vorzulegen, damit die Ernteversicherung spätestens auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Verbesserung der Risikoabsicherung der Landwirtschaft gegenüber wetterbedingten Ertragsschwankungen hat der Bundesrat mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen, damit der Bund befristet Beiträge zur Verbilligung von Prämien von Ernteversicherungen leisten kann. Der Bundesrat hat die Botschaft zur AP22+ am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Bei einer Sistierung wird das Parlament die Beratung der AP22+ somit spätestens 2023 wieder aufnehmen. Das Geschäft AP22+ geht nun in den Nationalrat und wird voraussichtlich in der Frühjahrssession behandelt.

Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, gibt es aus Sicht des Bundesrats keinen Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.