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20.4508 · Motion · 2020-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, um die Medikationsqualität und Patientensicherheit bei Patienten mit Polymedikation zu erhöhen. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

1. Die berechtigten Fachpersonen sind verpflichtet, ab gleichzeitiger Einnahme von fünf Arzneimitteln einen Medikationsplan zu erstellen.

2. Die Patienten erhalten die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Medikationsplan einzutragen bzw. eintragen zu lassen.

3. Liegt ein Medikationsplan vor, so ist dieser von allen beteiligten Fachpersonen aktuell zu halten.

4. Ein/e Apotheker/in führt mindestens halbjährlich einen Medikationsabgleich durch, um die Angemessenheit der Arzneimittel-Kombination zu prüfen und zu verbessern. Sind mehrere Fachpersonen an der Behandlung beteiligt, so kann eine Hausärztin/ein Hausarzt den Medikationsabgleich durchführen.

5. Diplomierte Pflegefachpersonen gleichen ab fünf Arzneimitteln die tatsächlich eingenommenen Arzneimittel mit dem Medikationsplan ab und melden allfällige Differenzen.

6. Um die Compliance zu erhöhen, erhalten Patienten das Recht, ihre Arzneimittel in der verordneten Zusammenstellung einnahmebereit (verblistert) zu beziehen.

7. Die Aufwände der Leistungserbringer sind tarifarisch zu vergüten, namentlich auch Leistungen in Abwesenheit der Patienten.

Begründung

"Der Mangel bei der Medikationssicherheit scheint im schweizerischen Gesundheitssystem ein dringendes Problem darzustellen. Studien deuten auf eine hohe Rate unerwünschter Arzneimittelereignisse und inadäquater Verschreibungen unter verschiedensten Umständen hin", schreiben die Autoren Charles Vincent und Anthony Staines im Bericht "Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit des Schweizerischen Gesundheitswesens" vom Juni 2019. Der Bericht wurde im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit verfasst. Die Autoren empfehlen, an den Behandlungsschnittstellen bei Patienten mit Polymedikation einen systematischen Medikationsabgleich durchzuführen. Gemäss Vincent und Staines wird ab Einnahme von mindestens fünf Arzneimitteln von Polypharmazie gesprochen.

Die Einnahme von gleichzeitig mindestens fünf Wirkstoffen wird als problematisch erachtet, steht im Helsana Arzneimittelreport 2020. Gemäss dem Helsana-Arzneimittelreport werden in Pflegeheimen im Durchschnitt 9 Arzneimittel pro Patient/in eingenommen, welche oft von mehreren Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig verschrieben werden. Die Polymedikation berge grosse Gefahren, schreibt die Stiftung Patientensicherheit auf ihrer Website. Denn "mit jedem zusätzlich eingenommenen Medikament steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE)".

Mit der von beiden Räten angenommenen Motion Hans Stöckli "Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit" (18.3512) erhalten die Patientinnen und Patienten ein Recht auf einen Medikationsplan ab gleichzeitiger Einnahme von mindestens drei Arzneimitteln. Ein Umsetzungsvorschlag liegt noch nicht vor. Die vorliegende Motion verpflichtet Leistungserbringer bei gleichzeitiger Einnahme von mindestens fünf Arzneimitteln (Polymedikation), einen Medikationsplan zu erstellen, der die Voraussetzung für einen Medikationsabgleich ist, der ebenfalls verbindlich, wiederkehrend durchzuführen ist.

Um eine hohe Medikationsqualität und -sicherheit bei Polymedikation zu gewährleisten, braucht es gesetzgeberische Massnahmen. So sind Medikationsabgleich durchzuführen mit dem Ziel unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu reduzieren, Medikationsfehler zu vermeiden, die Zahl der verschriebenen Arzneimittel oder deren Dosis zu reduzieren und als Folge den Outcome zu verbessern. Namentlich können das Hospitalisierungsrisiko und die Mortalität gesenkt werden.