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20.489 · Parlamentarische Initiative · 2020-12-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Quaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen lautet wie folgt:

Folgende Gruppierungen und Organisationen sind verboten:

a. die Gruppierung "Al-Qaïda";

b. die Gruppierung "Islamischer Staat";

c. Tarn- und Nachfolgegruppierungen der Gruppierung "Al-Qaïda" oder der Gruppierung "Islamischer Staat" sowie Organisationen und Gruppierungen, die in Führung, Zielsetzung und Mitteln mit der Gruppierung "Al-Qaïda" oder der Gruppierung "Islamischer Staat" übereinstimmen oder in ihrem Auftrag handeln.

Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass diese Aufzählung um zwei Elemente ergänzt wird:

d. der "Islamische Zentralrat Schweiz" (IZRS);

e. die "Association des Savants Musulmans" (ASM).

Begründung

Kürzlich hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona Nicolas Blancho und Qaasim Illi, den Präsidenten und den Verantwortlichen für Public Relations des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), zu bedingten Freiheitsstrafen von 15 bzw. 18 Monaten verurteilt, dies wegen verbotener Propaganda zugunsten von Al-Kaida und anderen extremistischen Organisationen. Zur Last gelegt wurden ihnen ein Interview und ein Treffen mit Abdullah Al-Muhaysini, dem Anführer der Organisation Dschaisch Al-Fatah, der die Al-Nusra angegliedert ist, der syrische Ableger von Al-Kaida. Beides wurde im Herbst 2015 in Syrien aufgenommen.

Der IZRS stand schon verschiedentlich im Fokus der Ermittlungsbehörden und der Polizei.

Im Internet stösst man schnell auf internationale Ermittlungen und Fakten, die eine Verbindung mit unserem Land aufweisen oder Auswirkungen auf die Schweiz haben.

So werden in den Ermittlungen und den Gerichtsunterlagen westlicher Länder beispielsweise zwei Mitglieder der Familie Al-Thani erwähnt. Es sind zwei Brüder des heutigen Emirs von Katar, Tamim bin Hamad bin Khalifa Al-Thani. Der erste, Fahad bin Hamad bin Khalifa Al-Thani, ist im Westen für seine salafistischen Tendenzen bekannt. Sein Name taucht im Zusammenhang mit einer Ermittlung gegen eine Vereinigung auf, die eine radikale Medrese (Koranschule) in Pakistan finanziert. Gegen den zweiten, Khalid bin Hamad bin Khalifa Al-Thani, läuft in den USA seit dem 23. Juli eine Anklage, weil er der Auftraggeber eines Mordversuchs an zwei amerikanischen Staatsbürgern sein soll.

Ein viertes Mitglied der Herrscherfamilie, Abdulaziz Abdulrahman Al-Thani, wird der Finanzierung des Terrorismus verdächtigt. Er ist eine Schlüsselfigur in den "Wohltätigkeitsorganisationen" Katars und war nacheinander CEO der Qatar Charity Foundation, des Qatari Royal Family Council und des Qatari Joint Committee for Relief. Gegenwärtig ist er Präsident zweier islamischer Organisationen in der Schweiz: Qoranona und Aziz Aid. Bei beiden sitzt auch Nicolas Blancho im Vorstand, ein höchst umstrittener konvertierter Schweizer Islamist. Die Schweizer Presse nennt ihn den "Bin Laden von Biel" und bezeichnet ihn als "gefährlichsten Islamisten der Schweiz".

Blancho hat zwei Schweizer Vereine gegründet, über welche Qoranona und Aziz Aid die salafistischen Netzwerke finanziell unterstützen. Es sind dies der IZRS und die Association des Savants Musulmans (ASM). Der Sekretär des IZRS, der Katarer Ali bin Abdulla Al-Suwaidi, steht in den USA aber auf der schwarzen Liste der Personen, die den Terrorismus finanzieren, weil er Al-Kaida finanziell unterstützt. Auch der Präsident der ASM (Blancho ist der Generalsekretär), Abdulmuhsen Almutairi, wurde vom US-Finanzministerium im Dezember 2016 auf die Liste der Personen aufgenommen, die Terrorismus finanzieren. Dasselbe gilt für Abdel Wahab Humaiqani, Vorstandsmitglied der ASM, der festgenommen wurde, weil er logistischen Support für Al-Kaida im Jemen (AQAP) geliefert hatte. Und Shefqet Krasniqi, ein Vorstandsmitglied von WSA, wurde im Februar 2017 im Kosovo verurteilt wegen Finanzierung von Terrorismus und Steuerhinterziehung.

Diese internationalen Fakten und Ermittlungen zeigen, dass der IZRS und die ASM eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz sind. Aus diesem Grund sind sie auf die Liste der verbotenen Organisationen zu setzen.

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