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20.492 · Parlamentarische Initiative · 2020-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Raumplanungsrecht (SR 700, RPG) in Artikel 13 soll dergleichen ergänzt werden, dass die Leitlinien der Vision und der Strategie von Grundlagen der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, die sogenannten Sachpläne, dem Parlament verbindlich vorlegt werden müssen.

Begründung

Sachpläne dienen einerseits als Grundlage für die Prüfung der Richt- und Nutzungspläne der Gemeinden und Kantone sowie für die Erteilung von Konzessionen, Bewilligungen und objektbezogenen Beiträgen; andererseits setzen Sachpläne den Rahmen für die grossen Infrastrukturprogramme des Bundes wie STEP-Nationalstrassen, STEP-Bahn und die Agglomerationsprogramme, die dann dem Parlament zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt werden.

Sachpläne sind für die Exekutiven behördenverbindlich. Der diesen Herbst in die Anhörung gegebene Sachplan Verkehr konfrontiert zum Beispiel Kantone und Gemeinden mit einer Vielzahl von neuen Absichten. So sollen die Nutzer stärker zur Deckung ihrer internen und externen Kosten herangezogen (Internalisierung externer Kosten); öffentliche Verkehrsmittel und Langsamverkehr sollen durch einen konsequenten Abbau von Parkplätzen für Arbeit, Freizeit und Einkauf gefördert und der Individualverkehr soll, wo immer möglich, durch Fuss- und Fahrradverkehr ersetzt werden.

Diese einschneidenden, behördenverbindlichen Vorgaben durchlaufen keinerlei parlamentarische Debatte, nehmen teils politische Beschlüsse vorweg, sind für die betreffenden Behörden verbindlich und präjudizieren Parlamentsbeschlüsse auf Bundesebene zu Ausbauten von Bahn und Nationalstrassen oder auch Agglomerationsprogramme. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die gesetzgeberische Grundlage geschaffen werden, damit diese dem Parlament verbindlich mindestens zur Kenntnis vorgelegt werden müssen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 16.03.2022

Nationalrat fordert parlamentarische Absegnung von Sachplänen

Der Nationalrat will, dass die Sachpläne des Bundes künftig zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssen. Er hat sich am Mittwoch für eine entsprechende Änderung des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen.

Die grosse Kammer gab einer parlamentarischen Initiative von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) Folge - mit 94 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Ist auch der Ständerat oder bereits vorher dessen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) damit einverstanden, kann die Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten.

Die Mitte-Fraktion, die SVP und auch die FDP unterstützten Bregys Initiative mehrheitlich. Geht es nach ihnen, sollen die Leitlinien der Vision und der Strategie von Grundlagen der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, die sogenannten Sachpläne, künftig verbindlich dem Parlament vorgelegt werden.

Der Initiant machte geltend, dass Sachpläne die Kantone und Gemeinden mit einer Vielzahl von neuen Absichten konfrontierten. Diese behördenverbindlichen Vorgaben seien oft einschneidend, durchliefen aber heute keine parlamentarische Debatte. Deshalb komme der Bundesverwaltung zu viel Macht zu.

Die Mehrheit der Urek-N, die schliesslich unterlag, gab erfolglos zu bedenken, dass das geltende Recht bereits ein breites Vernehmlassungsverfahren zu den Sachplänen vorsehe. So seien die Kantone, die Gemeinden und die Bevölkerung zu konsultieren, bevor der Bundesrat einen Sachplan genehmige. Mit dem zusätzlichen Weg über das Parlament würde die Genehmigung der Sachpläne verlangsamt.

Debatte im Nationalrat, 19.06.2026

Abschreibung

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)

urek.ceate@parl.admin.ch

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)