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20.5001 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im Februar wandte sich die autonome Administration von Rojava (Syrien) an die internationale Gemeinschaft und bat um juristische und finanzielle Hilfe für die Prozesse der tausenden ausländischen IS-Gefangenen.

- Hat der Bundesrat auf diesen Appell reagiert?

- Ist er bereit die autonome Administration Rojava in juristischen Belangen zu unterstützen oder Schweizer Gefangene zurückzunehmen?

- Welche weiteren Massnahmen gegen Straflosigkeit und für faire Verfahren in Syrien sind vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Beschluss vom 8. März 2019 strebt der Bundesrat die Strafverfolgung terroristischer Straftaten im Tatortstaat nach internationalen Standards an. Die Schweiz kann subsidiär die allfällige Schaffung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterstützen. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung befassen sich laufend mit Optionen zur Umsetzung dieses Beschlusses. Es gilt weiterhin, dass die Schweiz keine aktive Rückführung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden durchführt. Die Schweiz unterstützt den "International, Impartial and Independent Mechanism" der Uno in Genf politisch und finanziell. Dieser Mechanismus sammelt Beweise der schwersten Verbrechen in Syrien und stellt sie Strafbehörden zur Verfügung.

Juristische Hilfe für die autonome Region Rojava bei Prozessen gegen ausländische IS-Kämpfer | Lexipedia | Lexipedia