20.5005 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Wirtschaft und die Beschäftigung leiden unter COVID-19. Die Entwicklung schreitet schnell voran.
- Können die Unternehmen auf Kurzarbeit zurückgreifen?
- Ist es möglich, die Voranmeldefrist von zehn auf drei Tage zu verkürzen (Art. 58 AVIV)?
- Ist es möglich, die monatlichen Karenztage von zwei auf einen zu reduzieren (Art. 50 AVIV)?
- Ist es vorstellbar, die Dauer der Kurzarbeit auf sechs Monate auszuweiten, sollte die Krise andauern?
Grössere Flexibilität ist eine Antwort auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung des Virus und der Beschäftigungskrise.