20.5038 · Fragestunde. Frage · 2020-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Meine am 15. Dezember 2016 eingereichte Mo.16.4027 verlangte, mit einer Revision des RTVG die SRG zu verpflichten, einen zu definierenden Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken. Der Bundesrat beantragte am 1. Februar 2017 die Annahme, NR und SR stimmten zu. Der Bundesrat wollte dies im Gesetz über elektr. Medien regeln, verzichtet nun mit Entscheid vom 28. August 2019 aber auf ein solches.
Legt der Bundesrat nun in angemessener Frist eine Revision des RTVG i. S. meiner Motion vor?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat auf das Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) verzichtet und wird stattdessen dem Parlament bis Mitte Jahr ein rasch umsetzbares Massnahmenpaket zugunsten der Medien unterbreiten. Die Zusammenarbeit der SRG mit der unabhängigen audiovisuellen Industrie wird in dieser Vorlage nicht geregelt. Mit Blick auf das Anliegen der Motion 16.4027 enthält hingegen die neue Konzession der SRG, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, eine Bestimmung, welche zur Vielfalt der unabhängigen audiovisuellen Industrie beitragen soll. Die SRG ist gemäss Artikel 27 der Konzession dazu verpflichtet, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz zu vergeben. Die SRG hat mit den Verbänden eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Diese ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft und ist bis Ende 2020 gültig. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion 16.4027 damit als erfüllt.