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20.5090 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Zeitung Arcinfo vom 26. Februar 2020 informierte darüber, dass das SEM eine Wegweisungsverfügung gegenüber einer armenischen Familie im Kanton Neuenburg aufgehoben hat.

Überraschend daran ist, dass das SEM so entschieden hat, nachdem es vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.

1. Warum stösst das SEM seinen Entscheid um, wenn das BVGer bloss eine Stellungnahme einfordert?

2. Genügt es künftig, dass man beim BVGer Beschwerde einreicht, damit das SEM seine Entscheide umstösst?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)