20.5091 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Führungsorgan des Kantons Bern verlangt in Absprache mit dem Kantonsarztamt, dass bei Versammlungen keine der anwesenden Personen in den vergangenen 14 Tagen aus einem Covid-19 betroffenen Gebiet zurückgekehrt ist oder Kontakt zu einer bestätigten an Covid-19 erkrankten Person hatte (siehe Medienmitteilung vom 28. Februar 2020).
Weshalb werden diese rechtlichen Vorgaben des Kantons Bern für die laufende Session nicht angewandt?
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund des gesetzlichen Hausrechts des Bundes in seinen Gebäuden kann der Kanton Bern keine rechtlichen Massnahmen im Bundeshaus durchsetzen.
Das Hausrecht wird gemäss Artikel 69 des Parlamentsgesetzes in den Ratssälen durch die Ratspräsidentin, und in den übrigen Räumen der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt. Das Hausrecht schliesst insbesondere den Erlass von Regelungen über die Nutzung dieses Raumes, den Zutritt zu diesem Raum und das Verhalten in diesen Räumen ein. Die Verwaltungsdelegation hat am 28. Februar 2020 entschieden, aufgrund des neuen Coronavirus während der Frühjahrssession keine Besuche im Parlamentsgebäude zuzulassen und den Ratsmitgliedern empfohlen, auf das Händeschütteln zu verzichten. Im Übrigen hat sie auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit verwiesen (Info VD auf www.parlament.ch).