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20.5114 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat die Interpellation 19.4481 nicht vollständig beantwortet. Eine IV-Rente setzt voraus, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht nur von kurzer Dauer ist. Der Leiter einer Gutachterstelle wird öffentlich mit dem Glauben an Wunderheilung zitiert. Dies impliziert, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch religiöse Handlungen rasch heilbar sind, was schulmedizinischen Erkenntnissen widerspricht.

Genügen dem Bundesrat formelle Qualifikationen als Vertrauensgrundlage in solchen Fällen?