20.5123 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Italien nimmt mit Verweis auf die aktuelle Lage keine Asylsuchenden mehr zurück, für die es gemäss Dublin-Abkommen zuständig wäre.
- Für wie viele Asylsuchende wird die Schweiz wegen Ablauf von Fristen voraussichtlich zuständig, wenn Italien die Rückübernahme weiterhin aussetzt?
- Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um "Asyl-Shopping" von Migranten aus Italien zu verhindern?
Stellungnahme des Bundesrates
Italien ist das in Europa am stärksten vom Coronavirus betroffene Land. Der Bundesrat kann die Bitte Italiens, temporär keine Dublin-Überstellungen nach Italien durchzuführen, unter den gegebenen Umständen nachvollziehen. Er entartet aber, dass Italien seinen internationalen Verpflichtungen wieder nachkommt, sobald es die sanitäre Situation zulässt. Wie lange die italienischen Flughäfen für Überstellungen gesperrt bleiben, ist nicht bekannt. In einem einzigen Fall mit einem Nichteintretensentscheid Dublin läuft die Überstellungsfrist nach Italien Mitte April ab. Obwohl die Grenzen zu Italien offen sind, gibt es keine Hinweise auf eine zunehmende Zahl von Personen, die bereits in Italien ein Asylgesuch gestellt hatten. Aktuell werden in Chiasso pro Tag 5-10 Asylgesuche gestellt. Mithin besteht bislang kein Anlass zu besonderen Massnahmen.