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20.5125 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Bis heute fehlt in der Schweiz eine klare gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung privater Akteure in der Aufnahme von Asylsuchende.

In seiner Antwort auf die Motion 16.3455 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zu prüfen, um bei künftigen Aufnahmeaktionen im Rahmen der bestehenden Instrumente eine vertiefte Zusammenarbeit mit privaten zu ermöglichen.

- Was wurde bisher in diesem Zusammenhang gemacht?

- Bis wann kann man den Gesetzesvorschlag erwarten?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Beschluss vom 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Aufnahme von Flüchtlingen genehmigt und die Aufnahme von max. 1600 Flüchtlingen in den Jahren 2020/2021 beschlossen. Gleichzeitig hat er mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms die Einsetzung einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone, des Städte- und Gemeindeverbands, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie des UNHCR beschlossen. Die Begleitgruppe Resettlement hat an einer ersten Sitzung unter anderem auch Möglichkeiten und Voraussetzungen des sogenannten Private Sponsorships erörtert. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch zahlreiche Fragen bezüglich der Kompetenzen und der praktischen Machbarkeit, die aktuell vom SEM noch geprüft werden.