20.5308 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat auf Motionen der eidgenössischen Räte von Anfang Mai hin eine Verordnung verabschiedet, die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen soll. In der Verordnung heisst es, dass nur privatrechtliche Institutionen Unterstützung erhalten können. In gewissen Kantonen werden solche Institutionen von einzelnen Gemeinden oder von Gemeindeverbänden getragen; diese Institutionen erhalten also keine Unterstützung. Für diese seltsame Ungleichbehandlung findet sich weder in den genannten Motionen noch in den Beratungen darüber eine Begründung.
Wann wird der Bundesrat diese Regelung korrigieren?