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20.5363 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie setzt sich die Schweiz für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich ein?

- Ausser den regelmässig stattfindenden bilateralen Gesprächen, was plant das SEM konkret, um die gewünschte Verbesserung im Rückkehrbereich herbeizuführen?

- Welches Ziel hat das SEM konkret im Rückkehrbereich mit Eritrea?

- Was sind die jüngsten Zahlen betreffend der "Identifikation und Rückschaffung eritreischer Staatsangehöriger"?

Stellungnahme des Bundesrates

Infolge der Auswirkungen von Covid-19 haben nahezu alle Staaten Einreisebeschränkungen und spezielle Grenzregimes erlassen. Zudem haben viele Fluggesellschaften ihre Dienstleistungen stark eingeschränkt. Trotz dieser erheblichen Einschränkungen wurde der Wegweisungsvollzug nicht ausgesetzt. So wurde etwa die Zusammenarbeit mit den ausländischen Vertretungen im Bereich der Reisepapierbeschaffung, wenn auch unter erschwerten Bedingungen, weitergeführt. Es wurden zudem mehrere Spezialflüge für freiwillige Rückkehrende organisiert. Es sind derzeit einzelne sogenannte Gefährderfälle in der Rückkehrunterstützung pendent. Aus Datenschutzgründen sowie um zu verhindern, dass die nächsten Schritte im Rahmen des Wegweisungsvollzugs beeinträchtigt werden könnten, wird auf eine Aufzählung der Staatsangehörigkeit verzichtet. Was die in den Fragen erwähnten Länder betrifft, so engagiert sich die Schweiz bezüglich Eritrea nicht nur auf bilateraler Ebene, sondern auch im Rahmen eines gemeinsamen Vier-Länder-Dialogs mit Deutschland, Schweden und Norwegen. Das SEM prüft zudem insbesondere Möglichkeiten, die freiwillige Rückkehr nach Eritrea durch die Schaffung beruflicher Perspektiven zu fördern. Dies setzt jedoch eine Bereitschaft der eritreischen Behörden zur Zusammenarbeit voraus. Per 30. April 2020 sind 453 Personen in der Rückkehrunterstützung pendent. Bezüglich Afghanistan konnte die operationelle Umsetzung des Rückübernahmeabkommens verbessert werden. Dazu trägt ein jährlich stattfindender Dialog bei, an welchem die einzelnen Aspekte dieser Zusammenarbeit diskutiert werden. So konnten im Jahr 2019 insgesamt 5 Personen zwangsweise nach Afghanistan zurückgeführt werden. Per 30.April 2020 sind 126 Personen in der Rückkehrunterstützung pendent. Nach Somalia konnten seit November 2018 insgesamt vier Personen zurückgeführt werden. Per 30. April 2020 sind 60 Personen in der Rückkehrunterstützung pendent. Mit den marokkanischen Behörden arbeitet die Schweiz im Bereich der Identifikation und Ersatzpapierbeschaffung eng zusammen. Auf politischer Ebene sind für die zweite Jahreshälfte 2020 Konsultationen mit Marokko geplant, anlässlich derer auch die Migration ein zentrales Thema sein wird. Per 30. April 2020 sind 220 Personen in der Rückkehrunterstützung pendent.