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20.5410 · Fragestunde. Frage · 2020-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 28. November 2019 orientierte das UVEK über die Notwendigkeit für einen zivilen Betrieb des Flugplatzes Dübendorf sei eine Betriebskonzession zu erlangen.

Wann gedenkt das UVEK über die Erteilung einer Betriebskonzession zu entscheiden um für alle Parteien Planungssicherheit zu schaffen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das UVEK hat am 28. November 2019 mit einer Medienmitteilung darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wichtige Fragen aufgetaucht sind, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden sind. Zum einen haben Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst, als ursprünglich angenommen worden ist. Zu diesen sicherheitstechnischen Aspekten hat das UVEK eine Studie in Auftrag gegeben. Zum anderen hat sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Die Flugplatz Dübendorf AG, die vom Bund 2014 den Zuschlag für den Betrieb erhalten hatte, verfügt jedoch nicht über die dazu nötige Befugnis zur Enteignung. Dafür wäre eine Konzession erforderlich. Grundlage dafür ist das Objektblatt im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). In Rücksprache mit dem Kanton Zürich wird der Bund das weitere Vorgehen klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln. Im SIL-Prozess sind die neuen Erkenntnisse und laufenden Abklärungen zu berücksichtigen. Die Erarbeitung des SIL-Objektblatts kann daher derzeit nicht abgeschlossen werden. Da die Abklärungen noch im Gang sind, können heute keine Termine genannt werden.

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