20.5460 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Wir befassen uns mit der Anpassung des CO2-Gesetzes, gleichzeitig ist die Revision der CO2-Verordnung im Gang.
Wie ist die Kohärenz zwischen diesen beiden Prozessen gewährleistet?
Stellungnahme des Bundesrates
Die laufende Revision der C02-Verordnung geht auf die Teilevision des CO2-Gesetzes als Folge der parlamentarischen Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) zurück. Mit der Teilrevision des C02-Gesetzes wurden zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des geltenden C02-Gesetzes in einer Teilrevision bis Ende 2021 verlängert. Dies hat das Parlament am 20. Dezember 2019 beschlossen. Das UVEK hat die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der C02-Verordnung am 4. Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der bereits beschlossenen Teilrevision des C02-Gesetzes kann eine Regulierungslücke zwischen dem geltenden C02-Gesetz und der sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion befindenden Totalrevision des C02-Gesetzes vermieden werden. Die Totalrevision des C02-Gesetzes wird voraussichtlichen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Die C02-Verordnung wird in Folge der Totalrevision des C02-Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erneut angepasst werden. Die Kohärenz der Prozesse ist folglich gewährleistet.