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20.5554 · Fragestunde. Frage · 2020-09-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

2011 hat der Bundesrat mit Frankreich vereinbart, dass die Schweiz nicht von einer Requirierung des Gesundheitspersonals in Frankreich bei einer Grippepandemie betroffen würde und diese Leute auch während der Covid-19-bedingten Grenzschliessung in die Schweiz einreisen durften.

- Welche analogen Verträge bestehen mit Italien, Deutschland und Österreich?

- Welche Abkommen haben Kantone vereinbart?

- Was hat der Bundesrat während der diesjährigen Grenzschliessung sonst noch vorgekehrt, um die erwähnten Fachleute einreisen zu lassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Abkommen mit Frankreich für Grippepandemiefälle dient als wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zur Bewältigung der Coronakrise. Im Rahmen der im genannten Abkommen vorgesehenen Arbeitsgruppe konnten entsprechende Fragen gemeinsam mit Frankreich und unter Einbezug der interessierten Kantone bearbeitet werden. Mit Italien, Deutschland und Österreich bestehen andere etablierte Kanäle der Zusammenarbeit. Auf der Basis dieser Kanäle pflegte der Bundesrat stets einen engen Kontakt mit den Nachbarstaaten, um Fragestellungen im Zusammenhang mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern rasch identifizieren und gegebenenfalls geeignete Massnahmen einleiten zu können. Auch mit den Kantonen, insbesondere mit den Grenzkantonen, gab es einen engen Austausch zu diesen Fragen. Eine wichtige Massnahme war die Einrichtung von sogenannten "Green Lanes" an Grenzübergängen, das heisst eigene Fahrspuren für Personen, die im Gesundheitswesen oder vergleichbar systemrelevanten Berufen arbeiten.