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20.5594 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der aktuellen Situation kommt es momentan vor, dass ganze Schulklassen oder Kinderbetreuungsstätten in Quarantäne geschickt werden, was zur Folge hat, dass die Eltern zur Betreuung der Kinder zuhause bleiben und ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen müssen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Unternehmen; sie wissen nicht, ob Verdienstausfallentschädigungen nach wie vor gewährt werden, da die Schulen grundsätzlich wieder offen sind.

Ich frage den Bundesrat:

- Haben Eltern, deren Kinder (unter zwölf Jahren) in Quarantäne sind, nach wie vor Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung?

- Wenn ja, deckt diese die gesamte Dauer der Quarantäne ab?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)