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20.5608 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In ihrem Audit vom 24. Februar 2020 stellte die EFK gravierende Mängel bei den Kontrollen beim Import von Edelmetallen durch die EZV und die EMK fest. So fehlt etwa die Transparenz über den Ursprung von Gold. Dadurch kann Gold, das mit Menschenrechtsverletzungen abgebaut wurde, in die Schweiz gelangen. Wann macht der Bundesrat endlich seine Arbeit für einen sauberen Goldhandel?

- Ist der Bundesrat bereit, die Empfehlungen der EFK vollständig umzusetzen?

Falls ja: bis wann?

- Bis wann setzt er die acht Empfehlungen aus dem Bericht über Goldhandel und Menschenrechte um?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die Wirksamkeit der Edelmetallkontrolle vom 24. Februar 2020 enthält vier Empfehlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung. Sie ist mit diesen Empfehlungen einverstanden. Die Verbesserung der Transparenz der Importstatistik im Bereich des Goldhandels wird bis Ende 2020 teilweise umgesetzt; die vollständige Umsetzung erfolgt zusammen mit den drei weiteren Empfehlungen bis Ende 2021. Die Schweiz wird sich auch international dafür einsetzen, dass das Harmonisierte System der Weltzollorganisation in den nächsten Jahren entsprechend geändert wird. Um eine optimale Koordination und Kohärenz zu gewährleisten, wurden die Empfehlungen, die im Bericht zur Beantwortung des Postulates Recordon 15.3877 vorgestellt wurden, im Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte: Nationaler Aktionsplan der Schweiz 2020-2023" integriert. Der Bundesrat hat den Aktionsplan am 15. Januar 2020 gutgeheissen. Der aktuelle Stand der Umsetzung wird in das Berichtsverfahren des Nationalen Aktionsplans integriert.