20.5643 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt auf die Ip. 20.3868: "Pestizide unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht".
- Was genau bedeutet dies im Falle von Chlorothalonil, wo in Ackerbaugebieten flächendeckende Grenzwertüberschreitungen auftreten und in vielen Gemeinden millionenteure Sanierungen drohen?
- Sind Pestizid-Hersteller verpflichtet, für ihre Produkte eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen?
Wenn ja, wie bemessen sich die Prämien?
Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)