20.5686 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Darlehen an die Fussball- und Hockey-Profiligen zur Bewältigung der Covid-19-Ausfälle, bisher verordnungsgestützt, sind pro Sportart an eine Solidarhaftung der Klubs gebunden. Das Sportförderungsgesetz lässt gemäss Artikel 4 Absatz 1 keine direkten Darlehen an einzelne Klubs zu, sondern nur an Verbände. Nun haben im Covid-19-Gesetz (20.058) beide Räte beschlossen, dass Darlehen an einzelne Klubs gehen dürfen.
Was schlägt der Bundesrat zur Auflösung des Widerspruchs zwischen zwei Bundesgesetzen vor?