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20.5720 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Medienberichten zufolge bringt in der Schweiz jeden Monat ein Mann seine Ehefrau, Freundin oder Ex-Frau um (2018 waren es 15 Getötete).

Besonders tragisch ist dabei, dass zwei Drittel der getöteten Frauen Kinder hatten.

1. Wie viele dieser Mörder sind Ausländer oder haben einen Migrationshintergrund?

2. Wie viele Täter von häuslicher Gewalt sind Ausländer oder haben einen Migrationshintergrund?

3. Wie viele Täter wurden ausgeschafft?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2019 29 Opfer (2018: 27) eines vollendeten Tötungsdeliktes im häuslichen Bereich aus sowie 26 beschuldigte Personen (2018: 25). Von den 26 beschuldigten Personen (2018: 25) waren 7 Personen Ausländer oder Ausländerinnen (2018: 12). Bei den Beschuldigten mit Schweizer Bürgerrecht wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht. In der polizeilichen Kriminalstatistik spricht man von "häuslichem Bereich", wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen aktuellen oder ehemaligen Partner, eine aktuelle oder ehemalige Partnerin oder ein anderes Familienmitglied des Opfers handelt.

2. Im Jahr 2019 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik 10 495 häuslicher Gewalt beschuldigte Personen (2018: 10 065) registriert. 54 Prozent davon waren Ausländer oder Ausländerinnen (2018: 54 Prozent). Berücksichtigt man ausschliesslich die ständige Wohnbevölkerung, sind es 50 Prozent (2018: 50 Prozent). Bei Beschuldigten mit Schweizer Bürgerrecht wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht. In der polizeilichen Kriminalstatistik ist "häusliche Gewalt" durch eine Auswahl an Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Beziehung zwischen dem Opfer und der beschuldigten Person definiert: Das sind eine aktuelle oder ehemalige Partnerschaft, eine Eltern-Kind-Beziehung oder eine andere Familienbeziehung.

3. Wie der Bundesrat bereits mehrfach dargelegt hat, gibt es auf Bundesebene derzeit noch keine statistischen Auswertungen zu den vollzogenen Landesverweisungen. Auf der Grundlage des Zentralen Migrationsinformationssystems soll aber eine Statistik zu den angeordneten und den vollzogenen Landesverweisungen aufgebaut werden. Der Bundesrat hat die Botschaft mit den dazu notwendigen gesetzlichen Anpassungen am 6. März 2020 verabschiedet.

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