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20.5820 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Aargau plündern einige Gemeinden das Altersguthaben (PK-Gelder) von Menschen zur Rückzahlung der Sozialhilfe.

Das steht in einem klaren Widerspruch zum Ziel und Zweck der Altersvorsorge und auch der Sozialhilfe. Altersarmut ist vorprogrammiert.

- Wie beurteilt der Bundesrat diese "Praxis"?

- Sieht er Handlungsmöglichkeiten?

Wenn ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

Die in der beruflichen Vorsorge angesparten Guthaben sind grundsätzlich für die Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter, bei Invalidität oder bei einem Todesfall für die Hinterlassenen bestimmt. Der Bundesrat ist klar gegen jeglichen Zwang, diese Guthaben entgegen dem Vorsorgezweck für die Rückzahlung von Sozialhilfeschulden zu verwenden. Dies läuft im Übrigen auch den Richtlinien der Skos zuwider. Diese Richtlinien sind jedoch nicht verbindlich und der Bundesrat hat auch nicht die Kompetenz, den zuständigen Stellen im Bereich der Sozialhilfe Handlungsanweisungen zu geben. Das EDI wird diese Problematik aber mit den Kantonen im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik thematisieren.