20.5834 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zu Beginn der Corona-Pandemie kommunizierte der Bundesrat gebetsmühlenartig, dass für die Wirksamkeit von Schutzmasken keine wissenschaftlichen Grundlagen bestünden. Heute gilt schweizweit eine Maskenpflicht im ÖV und zahlreiche Kantone kennen weitergehende Einschränkungen.
- Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Meinungsumschwung?
- Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat der Bundesrat die Maskenpflicht eingeführt?
- Gibt es empirische Evidenz, dass Schutzmasken gegen Viren schützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Beginn der Pandemie wurde das Tragen von Gesichtsmasken von vielen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation oder dem Robert-Koch-Institut nicht als prioritäre Massnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Die wissenschaftlichen Kenntnisse zur Wirkung von Masken haben sich seit Beginn der Covid-19-Pandemie verbessert. Gegenwärtig belegen diverse wissenschaftliche Studien den Nutzen von Gesichtsmasken bei der Bekämpfung des Coronavirus. Zum einen wurde in Laboruntersuchungen nachgewiesen, dass Masken sowohl dem Fremd- als auch Eigenschutz dienen. Zum anderen ergaben Untersuchungen von Ausbrüchen, dass Personen, die Masken tragen, sich seltener anstecken. Folglich gewährleistet nach neuesten Erkenntnissen das Maskentragen allein zwar keinen hundertprozentigen Schutz, trägt aber in Kombination mit anderen Massnahmen effizient dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.