20.5890 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Durch die Corona-Krise werden die "Sans Papier" sichtbar. Sei es weil sie im Gesundheits- oder Sozialbereich Hilfe brauchen.
- Was unternimmt das SEM um diese zu identifizieren und das geltende Schweizer Recht durchzusetzen?
- Erachtet der Bundesrat die Citycard wie sie Genf verwendet und Zürich auch anwenden möchte nicht als Unterwanderung des Bundesrechts?
Stellungnahme des Bundesrates
Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sind grundsätzlich verpflichtet, unser Land zu verlassen. Die Kantone sind für den Vollzug ihrer Wegweisung zuständig. Das Staatsekretariat für Migration unterstützt die Kantone bei dieser Aufgabe. Ist der Wegweisungsvollzug nicht möglich, wie dies etwa während der Corona-Krise der Fall war, können diese Personen Nothilfe gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung beanspruchen. Diese gewährleistet ihnen einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Für die Gewährleistung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Dabei werden eine Unterkunft, Nahrung, Kleidung und die medizinische Notfallversorgung bereitgestellt. Der Kanton Genf hat bisher keine "City-Card" ausgestellt. Im Rahmen des Projekts Papyrus wurden jedoch gestützt auf das geltende Ausländerrecht Härtefallbewilligungen an Sans-Papiers erteilt. Bei der "City-Card" handelt es sich insbesondere um eine Initiative der Stadt Zürich, die sich nicht auf das Bundesrecht abstützt. Das Ausländergesetz legt fest, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Regel einen Ausweis erhalten, wenn die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 41 AIG). Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln. Solche Ausweise wären somit rechtlich nicht verbindlich, und es könnte daraus kein rechtmässiger Aufenthalt abgeleitet werden.