Lexipedia

20.5955 · Fragestunde. Frage · 2020-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

2017 beschloss der Bundesrat, dass bei Entscheidungen in allen Politikbereichen die Auswirkung auf die Biodiversität transparent dargelegt und berücksichtigt werden muss. In der Antwort auf die Frage 20.5565 bekräftigte er diese Haltung. Sie gilt auch für Programme zur Überwindung der Corona-Krise.

- Wann und wo werden die Auswirkungen dieser Programme auf die Biodiversität dargelegt?

- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Auswirkungen der Programme auf die Biodiversität nicht negativ sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die Ziele in den Bereichen Biodiversität, Klima und erneuerbare Energien trotz der Corona-Krise weiterverfolgt werden. Bei allfälligen Stabilisierungsmassnahmen berücksichtigt er seine Legislaturziele. Dies gilt insbesondere auch für seine Umwelt- und Klimaziele sowie für die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung. Die Auswirkungen auf die Biodiversität sowie weitere Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft müssen gemäss den Richtlinien für die Regulierungsfolgenabschätzung für alle rechtssetzenden Vorlagen des Bundes analysiert werden. Mit dem im 2020 neu eingeführten Quick-Check soll auf Bundesebene gewährleistet werden, dass die relevanten Auswirkungen einer Vorlage früh identifiziert und gegebenenfalls im Detail analysiert werden. Zielkonflikte lassen sich so nicht ausschliessen, jedoch je nach Kontext minimieren.