20.6001 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Zivilschutz, mit seinen Schutzdienstpflichtigen (AdZS), wurde zur Bewältigung der zweiten Welle für die Bewältigung der Corona-Pandemie erneut aufgeboten.
- Müssen Wiederholungskurse in den nächsten Jahren durch die Covid-19-Einsätze verschoben werden?
- Wie viele AdZS werden dem Zivilschutz in den nächsten fünf Jahren in Zahlen und in welchen Bereichen konkret fehlen?
- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit dem drohenden Bestandesproblem entgegen gewirkt werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Durchführung und allfällige Verschiebung von Wiederholungskursen im Jahr 2021 hängt wesentlich von der Lageentwicklung der Covid-Krise ab. Die Kantone entscheiden - wie bereits während der ersten Welle im Frühjahr 2020 - aufgrund der jeweiligen Lage, des Unterstützungsbedarfs und der Aufträge an den Zivilschutz, ob und wie viele Wiederholungskurse durchgeführt oder später nachgeholt werden können. Auf Ende 2020 werden im Rahmen der Inkraftsetzung des revidierten BZG diejenigen Zivilschutzangehörigen auf Stufe Mannschaft und Unteroffiziere entlassen, die bereits 14 Jahre Dienst geleistet haben. Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 20 Prozent des derzeitigen Bestandes von rund 72 000 Zivilschutzangehörigen per Ende Jahr entlassen wird. Dies wird jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, je nach Jahrgangsstruktur und Einteilung der Zivilschutzangehörigen. Hinzu kommt, dass einige Kantone die Übergangsbestimmung zur Verlängerung der Schutzdienstpflicht bis zum 40. Altersjahr (Art. 99 Abs. 3 nBZG) anwenden. Eine genaue Bilanz wird deshalb erst Anfang 2021 möglich sein. Das VBS ist vom Bundesrat beauftragt, die Problematik der drohenden Bestandeslücken anzugehen. Der Bericht "Alimentierung von Armee und Zivilschutz" wird derzeit zusammen mit den Kantonen erarbeitet und wird bis im Sommer 2021 vorliegen.