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20.6003 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. Februar 1999 ist die Lissabon-Konvention in der Schweiz in Kraft. Artikel 7 verpflichtet, Verfahren zu entwickeln, um zu bewerten, ob Flüchtlinge die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllen - auch wenn Urkunden fehlen. Norwegen hat seit 2013 ein Verfahren für die Anerkennung der Vorbildung von geflüchteten Personen, 2016 haben die ENIC-NARIC Zentren in NOR, GB, NLD, ITA, FRA, ARM, DEU und SWE ebenfalls eines entwickelt.

Was hat die Schweiz dafür bislang getan?

Stellungnahme des Bundesrates

Es trifft nicht zu, dass der tertiäre Bildungsweg in der Integrationsagenda nicht erwähnt wird. Der Grundlagenbericht zur Integrationsagenda Schweiz sieht vor, dass vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge Zugang zu Bildungswegen haben sollen, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II und/oder Tertiärstufe führen. Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten haben die staatlichen Akteure bei der Lancierung und Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz vor allem auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung fokussiert und sich dabei auf einen verbindlichen Integrationsprozess einigen können. Der Zugang zu den Hochschulen ist komplexer gestaltet. Die Lissabonner Konvention hat zum Ziel, die Anerkennung von in den Vertragsstaaten ausgestellten Qualifikationen zu erleichtern. Die darin enthaltenen Verpflichtungen hinsichtlich der Zulassung stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Gebot der Nichtdiskriminierung. Es geht im Wesentlichen darum, dass für alle dieselben Anforderungen gelten sollen. Die Vertragsparteien haben jedoch nach wie vor eine grosse Autonomie in der Frage der Zulassung ausländischer Studierender. In der Schweiz sind gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz die Hochschulen für die Zulassung zum Hochschulstudium zuständig. Das Staatssekretariat für Migration steht seit mehreren Jahren im Austausch mit dem Dachverband Swissuniversities, um den Zugang von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen zu Schweizer Hochschulen zu verbessern. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme wurde im Kanton Genf zu diesem Zweck das Projekt "horizon académique" lanciert. Ein weiteres Pilotprojekt wird demnächst an der Universität Zürich lanciert.