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20.6030 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf Frage 20.5868 lehnt der Bundesrat Kurzarbeit für Temporärarbeitende ab, weil die Gefahr bestehe, dass für denselben Arbeitnehmer sowohl vom Einsatzbetrieb als auch vom Temporärunternehmen Kurzarbeit bezogen werde.

Allerdings kennt der Einsatzbetrieb in der Regel den Lohn seiner Temporärarbeitskräfte gar nicht, sie stehen nicht auf seiner Lohnliste und haben mit ihm keinen Arbeitsvertrag.

Wie soll der Einsatzbetrieb ohne diese Angaben Kurzarbeitsentschädigung beantragen können?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Wo liegt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit für Temporärarbeitende? | Lexipedia | Lexipedia