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20.6044 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit einiger Zeit betreibt die Post für Geschäftskunden oft nur noch sogenannte unbediente Geschäftsstellen, in denen eingeschriebene Post nur deponiert wird, aber eben nicht entgegen genommen. Die Sendungen liegen also eine Zeitlang offen herum, was mit dem Postgeheimnis nicht vereinbar ist. Als Folge gehen die meisten Gemeinden wieder an den normalen bedienten Schalter, was meist mit Wartezeiten verbunden ist.

Ist der Bundesrat bereit sich dafür einzusetzen, diesen Serviceabbau rückgängig zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die unbediente Geschäftskundenstelle ist ein Zusatzangebot der Post für Geschäftskunden, welche ihre Sendungen nicht am Schalter aufgeben wollen. Dieses Angebot ergänzt die Poststellen, Agenturen und bediente Geschäftskundenstellen. Es handelt sich nicht um einen Serviceabbau, sondern um eine Serviceerweiterung. Unbediente Geschäftskundenstellen befinden sich meist kundennah in Gewerbezonen und verfügen über ausgedehnte Zugangszeiten. Es trifft zu, dass das Postgeheimnis aufgrund der Sichtbarkeit der Sendungen nicht vollumfänglich gewahrt ist. Die unbediente Geschäftskundenstelle ist deshalb nicht geeignet für die Aufgabe von wertvollen Sendungen oder für juristische Sendungen mit sensiblem Inhalt. Die Post weist in der Nutzungsvereinbarung darauf hin. Der Bundesrat führt die Post über strategische Ziele und greift nicht in das operative Geschäft ein. Die unbediente Geschäftskundenstelle stellt eine freiwillige Leistung dar, entsprechend sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.