20.6062 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In Artikel 6 der Covid-19-Verordnung bezüglich der besonderen Lage wurde im Nachgang zur Vernehmlassung ein Absatz 3 eingefügt, mit dem Messen und Märkte in Innenräumen verboten werden.
- Weshalb wurde dieses Verbot im Nachgang zur Vernehmlassung in die Verordnung aufgenommen, obwohl es vorgängig noch nicht angedacht war?
- Gab es Vernehmlassungsteilnehmende, welche die Aufnahme dieses Verbots gefordert haben?
- Welche Perspektiven wollen Sie den Messen und Märkten geben?