Lexipedia

21.1013 · Anfrage · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nachdem zahlreiche Poststellen geschlossen worden waren, wurde der Hausservice mit Steckschild insbesondere in den Randregionen als Alternative angeboten, auch um dem Widerstand gegenüber den Schliessungen etwas entgegenzusetzen. Ab dem 5. April 2021 wird nun der einfache, zuverlässige und beliebte Hausservice mit Steckschild abgeschafft und durch eine - zumindest für ältere Personen - komplizierte Informatiklösung ersetzt.

Die neue Online-Dienstleistung muss über Smartphone, PC, Tablet, Bestellstift oder über eine (sowieso schon überlastete) 0800er-Nummer bestellt werden.

Die Kundinnen und Kunden wurden erst vor einigen Tagen über dieses neue Instrument informiert - also sehr kurzfristig - und sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Einmal mehr müssen die Kundinnen und Kunden zurückstehen und sich dem Willen der Post unterordnen. Die in den Begleitinformationen aufgezählten Vorteile sind alle zugunsten der Post, während so gut wie keine positiven Aspekte für die Kundinnen und Kunden aufgeführt werden! Es stellt sich die Frage, ob die Post den Hausservice absichtlich so unattraktiv gestaltet, dass er immer weniger in Anspruch genommen wird - sodass dann in der Folge seine Abschaffung gerechtfertigt werden kann.

Quo vadis, Service public?

Es ist doch sicher möglich, neben den neuen Online-Lösungen das Steckschild beizubehalten. Falls dieses Instrument für die Post nicht rentabel ist, so könnte diese doch zumindest guten Willen zeigen und den Zugang zu den Leistungen der Post für Personen ohne Affinitäten zu den neuen Technologien nicht (noch mehr) zu erschweren.

Der einfache Zugang zum Service public muss allen Altersgruppen garantiert sein!

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um sicherzustellen, dass der Zugang zum Service public weiterhin für alle Altersgruppen sichergestellt ist?

- Unterstützt der Bundesrat die Strategie der Post, die eine Digitalisierung durchdrücken will und keine Alternativen mehr vorsieht für verletzliche und nicht mit den neuen Informatiktechnologien vertraute Bevölkerungsgruppen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Umfang der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sind im Postgesetz und in der Postverordnung festgelegt. Die Post muss den Zugang zu diesen Dienstleistungen der Grundversorgung in allen Landesteilen in angemessener Distanz sicherstellen. Unter der Voraussetzung, dass sie die gesetzlichen Erreichbarkeitsvorgaben einhält, kann die Post nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Da die Post die Grundversorgung aus eigenen Mitteln finanzieren muss, benötigt sie bei der Ausgestaltung ihres Poststellennetzes einen gewissen unternehmerischen Spielraum, um auch die wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen. Der Hausservice, bei welchem das Zustellpersonal die Dienstleistungen direkt am Wohnsitz der Kundinnen und Kunden erbringt, bietet sich namentlich in dünn besiedelten Gebieten als Alternative zu einer Poststelle oder einer Postagentur an. Dank dem digitalen Hausservice kann die Kundschaft Dienstleistungen der Post künftig nicht mehr nur von zu Hause aus anfordern, sondern jederzeit von irgendwoher. Das Angebot ändert sich nicht, nur der Zugang dazu. Dieser bietet gewisse Vorteile: Die Kundinnen und Kunden müssen Dokumente nicht mehr in ihrem Hausbriefkasten deponieren, wo sie von aussen sichtbar sind. Das erhöht die Sicherheit der Transaktionen. Aus Sicht der Post lassen sich auf diese Weise überflüssige Zustelltouren vermeiden, da das Zustellpersonal im Voraus über die Bestellungen informiert wird. Das schlägt sich auch in einem niedrigeren CO2-Ausstoss nieder. In anderen Worten: Ressourcen können gezielter eingesetzt und gleichzeitig die Kosten reduziert werden.

2. Der Bundesrat erwartet von der Post, dass sie bei der Organisation ihrer Geschäftstätigkeit die regional unterschiedlichen Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung berücksichtigt. Aus diesem Grund stehen Kundinnen und Kunden, die den digitalen Hausservice nicht nutzen können, weil sie in einer abgelegenen Gegend mit ungenügender Netzabdeckung wohnen, oder Personen, die mit den neuen Technologien wenig vertraut sind (namentlich ältere Menschen), zwei Alternativen zur Auswahl: Sie können entweder kostenlos einen Bestellstift anfordern, welcher in 97 Prozent aller Zonen in der Schweiz einsetzbar ist, oder sie können die Leistungen des Hausservice telefonisch beim Contact Center der Post bestellen. Um den Zugang zum Hausservice zu verbessern, wird am 1. Mai 2021 eine Direktnummer in Betrieb genommen, die von einem speziell ausgebildeten Team betreut wird.

Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der Post fest, berücksichtigt jedoch deren unternehmerische Autonomie. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, der Post vorzuschreiben, auf welche Weise sie die Grundversorgung sicherzustellen hat.

Antwort des Bundesrates.