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Branchenvereinbarung von 2014 mit der Verpflichtung zur CO2-Reduktion in Kehrichtverbrennungsanlagen. Resultate

21.1033 · Anfrage · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

2014 schlossen das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) eine Vereinbarung mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen zu verringern. Die Betreiber der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verpflichteten sich darin, den CO2-Ausstoss bis 2020 um 200 000 Tonnen zu verringern und damit ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die Schweiz ihre Klimaziele erreicht. (2012 produzierten die 30 KVA 5 Prozent aller Treibhausgase in der Schweiz.)

Im Gegenzug wurden die KVA teilweise von der Teilnahme am Emissionshandel befreit. Das CO2-Gesetz sah zwar einen Einbezug als Möglichkeit vor, liess aber Zeit bis Ende 2014, um eine alternative Lösung zu finden.

Die Möglichkeiten, die Emissionen bei der Abfallverbrennung zu senken, sind begrenzt. Angestrebt wurde daher eine Senkung durch eine effizientere Nutzung von Energie und Wärme, um die Effizienz der Anlagen insgesamt zu erhöhen. Ausserdem sollten die Metalle besser zurückgewonnen werden.

Die Vereinbarung sah keine verpflichtenden Regelungen für einzelne Anlagen vor. Dem VBSA wurde ein gewisser Handlungsspielraum zugestanden.

Das UVEK wollte so auch die Entwicklung der Grünen Wirtschaft vorantreiben, indem die verstärkte Rückgewinnung und Wiederverwertung der Metalle gefördert und damit Anreize für geschlossene Materialkreisläufe geschaffen werden.

Fragen:

1. Wie stark sind die CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung in den KVA gesunken?

2. Wurden die Ziele der Vereinbarung erreicht?

3. Ist eine Erneuerung der Vereinbarung geplant?

4. Wird ein Bericht veröffentlicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Netto-CO2-Emissionen aus den Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) lagen im Jahr 2019 um 133'000 Tonnen tiefer als 2010. Die kumulierte Verminderung der Netto-CO2-Emissionen im Zeitraum 2010-2019 betrug rund 680'000 Tonnen.

2) Die KVA haben sich verpflichtet, die Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung bis 2020 im Vergleich zu 2010 um 0,2 Millionen Tonnen CO2 und gesamthaft über den Zeitraum 2010-2020 um 1 Million Tonnen CO2 zu vermindern. Diese Ziele werden voraussichtlich verfehlt. Die definitive Beurteilung der Zielerreichung erfolgt anhand des Monitoringberichts für das Jahr 2020, der bis Ende Juni 2021 eingereicht werden muss.

3) Der Bundesrat strebt eine Erneuerung der Branchenvereinbarung an und will KVA gestützt auf das geltende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) erst dem Emissionshandel unterstellen, wenn keine Branchenvereinbarung zustande kommt.

4) Der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA), der in Vertretung der KVA mit dem Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation die Vereinbarung abgeschlossen hat, führt ein Monitoring über die Emissionsentwicklung und die Massnahmen. Die Ergebnisse werden jährlich in einem Monitoringbericht zusammengefasst und auf der Internetseite des VBSA publiziert.

Antwort des Bundesrates.