21.1035 · Anfrage · 2021-05-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bis zum Sommer sollte jede Person über 16 Jahren, die es wünscht, eine erste Dosis der Covid-19-Impfung erhalten haben. Vielleicht aber noch nicht die zweite Dosis, denn in gewissen Kantonen sind die Impftermine bis Ende Juni ausgebucht.
Was ist als Eintrag im Impfnachweis für diese Personen vorgesehen, falls sie im Sommer reisen möchten? Müssen sie gleichwohl einen PCR-Test machen und in diesem Fall 200 Franken bezahlen? Falls dem so ist: Wäre es möglich, dass der Bund die Kosten für diese Tests übernimmt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund hat ein einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes Covid-Zertifikat für geimpfte, genesene sowie zeitnah negativ getestete Personen entwickelt. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, welches in der Frühjahrssession 2021 Artikel 6a als neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat (SR 818.102). Seit Ende Juni 2021 können in allen Kantonen Covid-Zertifikate in Papierform oder in digitaler Form beantragt werden. Es wurden bisher bereits über 7 Millionen Zertifikate ausgestellt.
Die Gültigkeit eines Covid-Zertifikats für Geimpfte beginnt frühestens am Tag der zweiten Impfung. Wer noch nicht die Gelegenheit hatte, sich impfen zu lassen, kann sich basierend auf einem negativen Testresultat ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen. Ein Covid-Testzertifikat wird ausgestellt, wenn ein negatives Ergebnis einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) oder eines Sars-CoV-2-Antigen-Schnelltests vorliegt.
In Bezug auf die Kosten ist festzuhalten, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, Tests für Reisen in andere Länder zu finanzieren. Es ist vielmehr seine Aufgabe, das Sars-CoV-2 Virus einzudämmen und die Reisefreiheit zu ermöglichen. Des Weiteren übernimmt der Bund seit dem 15. März 2021 und noch bis Ende September 2021 alle Kosten im Zusammenhang mit Antigen-Schnelltests. Man kann sich somit basierend auf einem solchen negativen Testresultat in der Sommerzeit kostenlos ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen. Ein PCR-Test ist dafür nicht nötig. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit dem Fortschritt der Impfkampagne und den verfügbaren Impfstoffmengen der Zugang zur Impfung mittlerweile der gesamten impfwilligen Bevölkerung ohne lange Wartezeit (teilweise sogar ohne Anmeldung) ermöglicht ist.
Das Schweizer Covid-Zertifikat und die in den EU- und EFTA-Staaten ausgestellten Zertifikate im Rahmen des "EU Digital COVID Certificate" werden gegenseitig anerkannt, womit die gegenseitige Überprüfung der Zertifikate möglich ist und die Schweizer Zertifikate in den EU/EFTA-Mitgliedsstaaten verwendet werden können (und vice versa). Ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz gültig ist, bedeutet jedoch keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen. So können die Länder beispielsweise frei darüber entscheiden, ob sie ein Zertifikat am Tag der zweiten Impfung (wie die Schweiz) oder erst 14 Tage später (wie Deutschland) für gültig erklären.
Antwort des Bundesrates.