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21.1045 · Anfrage · 2021-06-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Am 28. April 2021 teilte der Bundesrat mit, er sei vom VBS informiert worden, dass der Bericht zur Alimentierung der Bestände von Armee und Zivilschutz und über die längerfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems in zwei Teilen erarbeitet wird. Der Teil zur Alimentierung wird im Sommer 2021 vorliegen und kurz- und mittelfristige Massnahmen und Optionen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände enthalten. Überlegungen zu einer längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems werden in einem zweiten Teil des Berichts voraussichtlich bis Ende 2021 vorliegen.

1. Welcher Art ist und welche Bedeutung hat der Bericht, der noch dieses Jahr in zwei Teilen erscheinen wird?

2. Wird zu diesem Bericht eine öffentliche Vernehmlassung bei interessierten Kreisen und den Kantonen durchgeführt werden?

3. Ist geplant, den Bericht im Hinblick auf eine Debatte den eidgenössischen Räten zu unterbreiten?

4. Werden die Schlussfolgerungen des Berichts zu einer Botschaft des Bundesrates zuhanden der eidgenössischen Räte führen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es handelt sich um einen Bericht, den das VBS im Auftrag des Bundesrates und in Zusammenarbeit mit dem WBF und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) erarbeitet hat. Der erste Teil enthält die Analyse der Bestände von Zivilschutz und Armee sowie kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände. Der zweite Teil wird Überlegungen zur möglichen langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems präsentieren. Die beiden Berichte zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz wurden bzw. werden vom Bundesrat an die eidgenössischen Räte überwiesen und anschliessend veröffentlicht. Die mittelfristigen Massnahmen für die Armee folgen im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Armee bis Mitte 2023.

2. Es handelt sich um Berichte des Bundesrats, die jeweils im Bundesblatt veröffentlicht werden. Für den zweiten Teil des Berichts wurden einzelne direkt betroffene Stellen in einer informellen Konsultation angehört. Eine weitere Konsultation ist nicht vorgesehen.

3. Nach Überweisung der Berichte an die eidgenössischen Räte obliegt es dem Parlament, über die Behandlung zu entscheiden. Aus Sicht des Bundesrats können die beiden Berichte als Grundlage für eine politische Diskussion über das künftige Dienstpflichtsystem dienen.

4. Nach der Behandlung des ersten Berichtsteils hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 das VBS und das WBF beauftragt, bis Ende Juni 2022 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1), des Militärgesetzes (MG, SR 510.10) und des Zivildienstgesetzes (ZDG, SR 824.0) zu unterbreiten. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Sommer 2023 den eidgenössischen Räten die Botschaft zu diesen Revisionsvorlagen unterbreitet.

Ob sich aus dem zweiten Teil des Berichts auch Aufträge für Revisionsvorlagen ergeben, ist aktuell noch offen.

Antwort des Bundesrates.